Notfallplan für Kinderbetreuung
Stellungnahme des Magistrats
In der Anregung des Ortsbeirates 7 wird gebeten zu prüfen, ob ein Notfallplan für Kinder-betreuung erstellt werden kann für Situationen, in denen Eltern ihre Kinder nicht selbst betreuen können. Grundsätzlich ist das Jugend- und Sozialamt bzw. die Sozialrathäuser zuständig für die Beratung von Familien im Rahmen persönlicher Umstände, die eine Sorge um die Kinder nicht zulassen. An dieser Stelle werden Einzelfalllösungen erarbeitet. Das Jugend- und Sozialamt fördert außerdem Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Hierunter fallen auch Kinderhäuser, es handelt sich um 19 Einrichtungen. Prinzipiell sind Angebote der offenen Kinderarbeit, wie sie Kinderhäuser machen, keine verbindlichen Betreuungsangebote. Sollten Sorgeberechtigte aufgrund der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses nicht in der Lage sein, ihre Kinder zu betreuen, so ist ihr Betreuungsbedarf über das kindernetfrankfurt.de anzumelden. Sollten keine adäquaten Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, können Betreuungsangebote im Rahmen der Kindertagespflege auch kurzfristig organisiert werden. Ein "Ring" von Betreuungseinrichtungen kann kurzfristig keine Betreuungsplätze zur Verfügung stellen, da jede Aufnahme eines Kindes für eine Kindertageseinrichtungen im Einzelfall zu prüfen ist im Hinblick auf die vorhandenen Platz- und Personalressourcen. Die betreuenden Kindertageseinrichtungen sind engagiert bemüht, den Betreuungsbedarfen von Familien Rechnung zu tragen.