Halteverbot in der Assenheimer Straße und der Flußgasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1087
Betreff: Halteverbot in der Assenheimer Straße und der Flußgasse Das erlaubte Parken im Einmündungsbereich Assenheimer Straße / Flußgasse wird im Bereich des abgesenkten Bordsteins durch Parkwinkel verdeutlicht. Im südlichen Teil des Einmündungsbereichs der Flußgasse wird das Verkehrszeichen 283-50 Straßenverkehrs-Ordnung (Haltverbot) angebracht, um eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.