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Halteverbot in der Assenheimer Straße und der Flußgasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1087

Betreff: Halteverbot in der Assenheimer Straße und der Flußgasse Das erlaubte Parken im Einmündungsbereich Assenheimer Straße / Flußgasse wird im Bereich des abgesenkten Bordsteins durch Parkwinkel verdeutlicht. Im südlichen Teil des Einmündungsbereichs der Flußgasse wird das Verkehrszeichen 283-50 Straßenverkehrs-Ordnung (Haltverbot) angebracht, um eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

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