Halteverbot in der Assenheimer Straße und der Flußgasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST
1087
Betreff: Halteverbot in der
Assenheimer Straße und der Flußgasse Das erlaubte Parken im
Einmündungsbereich Assenheimer Straße / Flußgasse wird im Bereich des
abgesenkten Bordsteins durch Parkwinkel verdeutlicht. Im südlichen Teil des
Einmündungsbereichs der Flußgasse wird das Verkehrszeichen 283-50
Straßenverkehrs-Ordnung (Haltverbot) angebracht, um eine Durchfahrt für
Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.04.2012, OM 1126