Halteverbot in der Assenheimer Straße und der Flußgasse
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Straße und der Flußgasse Der Magistrat wird gebeten in der Assenheimer Straße, nach der Hausnummer 20 und bis zur Einmündung der Flussgasse, sowie zu Beginn der Flussgasse auf der rechten Straßenseite ein absolutes Halteverbot einzuri chten. Begründung: Dieser Bereich ist bei Tag und bei Nacht zu über 90 % zugeparkt. Für Rettungsfahrzeuge und vor allen Dingen für die Feuerwehr besteht keine Möglichkeit im Notfall in die Flußgasse einzubiegen. Dies kann im Notfall zu folgenschweren, verspäteten Eintreffen am Notfallort führen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2012, OF 131/7
Betreff: Halteverbot in der Assenheimer
Straße und der Flußgasse Der Magistrat wird gebeten in der
Assenheimer Straße, nach der Hausnummer 20 und bis zur Einmündung der
Flussgasse, sowie zu Beginn der Flussgasse auf der rechten Straßenseite ein
absolutes Halteverbot einzuri chten. Begründung: Dieser Bereich ist bei Tag und bei
Nacht zu über 90 % zugeparkt. Für Rettungsfahrzeuge und vor allen Dingen
für die Feuerwehr besteht keine Möglichkeit im Notfall in die Flußgasse
einzubiegen. Dies kann im Notfall zu folgenschweren, verspäteten Eintreffen am
Notfallort führen. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7
am 24.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1126 2012
Die
Vorlage OF 131/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme