Halteverbot in der Assenheimer Straße und der Flußgasse
Begründung
Straße und der Flußgasse Der Magistrat wird gebeten in der Assenheimer Straße, nach der Hausnummer 20 und bis zur Einmündung der Flussgasse, sowie zu Beginn der Flussgasse auf der rechten Straßenseite ein absolutes Halteverbot einzuri chten. Begründung: Dieser Bereich ist bei Tag und bei Nacht zu über 90 % zugeparkt. Für Rettungsfahrzeuge und vor allen Dingen für die Feuerwehr besteht keine Möglichkeit im Notfall in die Flußgasse einzubiegen. Dies kann im Notfall zu folgenschweren, verspäteten Eintreffen am Notfallort führen.
Inhalt
Antrag vom 04.04.2012, OF 131/7
Betreff: Halteverbot in der Assenheimer Straße und der Flußgasse Der Magistrat wird gebeten in der Assenheimer Straße, nach der Hausnummer 20 und bis zur Einmündung der Flussgasse, sowie zu Beginn der Flussgasse auf der rechten Straßenseite ein absolutes Halteverbot einzuri chten. Begründung: Dieser Bereich ist bei Tag und bei Nacht zu über 90 % zugeparkt. Für Rettungsfahrzeuge und vor allen Dingen für die Feuerwehr besteht keine Möglichkeit im Notfall in die Flußgasse einzubiegen. Dies kann im Notfall zu folgenschweren, verspäteten Eintreffen am Notfallort führen.Beratung im Ortsbeirat: 7