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Parkverbot vor dem Hotel The Niu Air errichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Leonardo-da-Vinci-Allee wird bereits in vergleichsweise engmaschigen Abständen von der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert und alle festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht. Der Fokus dieser Kontrollen liegt aufgrund der bekannten Beschwerdelage auf dem Bereich des mit Verkehrszeichen (VZ) 283-10, -20 und -30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "absolutes Haltverbot" beschilderten Wendehammers vor dem Hotel "The Niu Air". Im Wendehammer darf weder angehalten noch geparkt werden. In Richtung der Sackgasse darf am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Zu den in den gegenüberliegenden Parkbuchten abgestellten Fahrzeugen verbleibt regelhaft ein Abstand von 3,5 m, so dass dort keine Engstelle im Sinne des § 12 Absatz 1 Nummer 1 StVO vorliegt. Damit ist auch eine Zufahrt für Rettungs- und Müllfahrzeuge gewährleistet.

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