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Fehlende neue Wohnungen durch verzögerten Wohnungsbau

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hatte zuletzt in seiner Stellungnahme vom 13.05.2024, ST 929 ausführlich Fragen des Ortsbeirates zum Themenkomplex "Wohnungsbau und Infrastruktur in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10" geantwortet und dabei über Entwicklungen von 2019 bis 2023 sowie geplante Projekte ab 2024 berichtet. Die Aussagen gelten im Grundsatz weiterhin. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 907 für das Neubaugebiet Berkersheim-Ost ruht seitens des Magistrats weiterhin. Im Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße können voraussichtlich innerhalb des nächsten Jahres die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer weiterführenden Schule, einer Grundschule, einer Kindertagesstätte sowie Bebauung mit 300 bis 350 neuen Wohneinheiten geschaffen werden. Das Gebiet soll außerdem durch Planung einer neuen Stadtbahnhaltestelle optimal an den ÖPNV angebunden werden. Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg südlich der Stadtbahntrasse wird aktuell geprüft, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die Planung weitergeführt werden kann. In Eckenheim und Preungesheim befinden sich aktuell keine größeren Wohnbauvorhaben in Planung. Entwicklungen aufgrund privater Initiativen sind hier jedoch stets innerhalb der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen möglich. Für die Wohngebietsentwicklung nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld wurden 2023 und 2024 mit Inkrafttreten des Bebauungsplans, dem Abschluss städtebaulicher Verträge sowie der Neuordnung der Grundstücke durch Abschluss des sogenannten Umlegungsverfahrens die Voraussetzungen zur Realisierung geschaffen. Mit der Durchführung von Maßnahmen zur Erschließung des Gebietes wurde bereits 2022 begonnen. Deren Abschluss im Baustraßen-Standard wird voraussichtlich Mitte 2025 erfolgen. Für das Hilgenfeld wurden 2024 erste Bauanträge eingereicht. Einige davon wurden bereits genehmigt. Weitere Bauanträge werden derzeit bearbeitet. Der Magistrat geht aktuell davon aus, dass erste Hochbaumaßnahmen Ende 2025/Anfang 2026 beginnen. Mit der Fertigstellung erster Hochbauten ist voraussichtlich nach zwei Jahren Bauzeit zu rechnen. Im Hilgenfeld werden Flächen für geförderten Wohnungsbau, gemeinschaftliche Wohnprojekte, für Auszubildenden- und Studierendenwohnen sowie weiterer Wohnraum entstehen, der allen Alters- und Berufsgruppen offensteht. Für weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 verfolgt der Magistrat aktuell keine konkreten Planungen. Grundsätzlich sieht der Magistrat die sehr dynamische Entwicklung der Stadt Frankfurt als eine gesamtstädtische und nur gemeinschaftlich lösbare Aufgabe an. Probleme des Wohnungsbaus, die sich allgemein durch den Grundstücksmarkt und die Baupreisentwicklung ergeben, liegen nicht im Einflussbereich des Magistrats. Besondere stadtteilbezogene Probleme sind dem Magistrat hierbei nicht bekannt. Ein starkes Signal zur Förderung bezahlbaren Wohnraums hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025 durch Beschluss der neuen Förderrichtlinien für den geförderten Wohnungsbau gesetzt. Aus Sicht des Magistrats geben die verbesserten Förderbedingungen einen deutlichen Impuls für den Wohnungsbau in Frankfurt und sind zugleich ein klares Signal an die Wirtschaft. Mit einer Mietpreisbindung von bis zu 40 Jahren werden attraktive Bedingungen für Mieter:innen und auch für Bauträger:innen geschaffen. Auch auf Landesebene findet weiterhin eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Wohnungsbau statt. Neben der genannten Förderung des sozialen Wohnungsbaus sind beispielsweise die Eigentumsförderung und verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Baukosten von der regierenden Koalition vorgesehen. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden. Dazu ist u. a. eine umfassende Novellierung der Hessischen Bauordnung (HBO) beabsichtigt. Der Magistrat unterstützt die hessische Landesregierung in diesem Prozess.

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