Fußgängerführung bei Baustellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST
1080
Betreff: Fußgängerführung
bei Baustellen Vor dem Hintergrund der die
Anregung tragenden Begründung vermag der Magistrat das Anliegen des Ortsbeirats
absolut nachzuvollziehen. Allerdings hat bei der Einrichtung von
Baustellenabsicherungen die verkehrliche Sicherheit absolute Priorität.
Insbesondere bei Baumaßnahmen in
signalgeregelten Bereichen kann dies dazu führen, dass, wenn der geradlinige
Fußgängerlauf über eine Einmündung gesperrt werden muss, der Fußgänger über
signalgeregelte Furten in "U-Form" geleitet wird. Beispielsweise war dies
sowohl bei der Baumaßnahme Mörfelder Landstraße Ecke Schweizer Straße als auch
bei den Arbeiten in der Mörfelder Landstraße Ecke Mittlerer Hasenpfad
notwendig. Dem Magistrat ist bewusst, dass die Sinnhaftigkeit einer solchen
Verkehrsführung, gerade für den fußläufigen Verkehr, nicht immer offensichtlich
erscheint; gleichwohl sind mitunter beschwerliche Verkehrsführungen zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit leider unerlässlich. Hinsichtlich der zeitlichen Inanspruchnahme
öffentlicher Verkehrsflächen für Baueinrichtungen versichert der Magistrat,
dass es sein Bestreben ist, diese Inanspruchnahme auf das zeitlich notwendige
Mindestmaß zu beschränken und bei Bauunterbrechungen darauf drängt,
Absperrungen zurückzubauen. Dem Magistrat ist bewusst, dass es bei der Vielzahl
der Baustellen im Stadtgebiet im Einzelfall vorkommen kann, dass bei der
Kontrolle des Rückbaus von Baustelleneinrichtungen eine zeitliche Verzögerung
eintritt. Der Magistrat ist jedoch bestrebt, durch eine Optimierung der
Geschäftsprozesse und bei Schnittstellen eine weitere Steigerung der
Arbeitsqualität zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.04.2015, OM 4087