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Fußgängerführung bei Baustellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1080 Betreff: Fußgängerführung bei Baustellen Vor dem Hintergrund der die Anregung tragenden Begründung vermag der Magistrat das Anliegen des Ortsbeirats absolut nachzuvollziehen. Allerdings hat bei der Einrichtung von Baustellenabsicherungen die verkehrliche Sicherheit absolute Priorität. Insbesondere bei Baumaßnahmen in signalgeregelten Bereichen kann dies dazu führen, dass, wenn der geradlinige Fußgängerlauf über eine Einmündung gesperrt werden muss, der Fußgänger über signalgeregelte Furten in "U-Form" geleitet wird. Beispielsweise war dies sowohl bei der Baumaßnahme Mörfelder Landstraße Ecke Schweizer Straße als auch bei den Arbeiten in der Mörfelder Landstraße Ecke Mittlerer Hasenpfad notwendig. Dem Magistrat ist bewusst, dass die Sinnhaftigkeit einer solchen Verkehrsführung, gerade für den fußläufigen Verkehr, nicht immer offensichtlich erscheint; gleichwohl sind mitunter beschwerliche Verkehrsführungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit leider unerlässlich. Hinsichtlich der zeitlichen Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen für Baueinrichtungen versichert der Magistrat, dass es sein Bestreben ist, diese Inanspruchnahme auf das zeitlich notwendige Mindestmaß zu beschränken und bei Bauunterbrechungen darauf drängt, Absperrungen zurückzubauen. Dem Magistrat ist bewusst, dass es bei der Vielzahl der Baustellen im Stadtgebiet im Einzelfall vorkommen kann, dass bei der Kontrolle des Rückbaus von Baustelleneinrichtungen eine zeitliche Verzögerung eintritt. Der Magistrat ist jedoch bestrebt, durch eine Optimierung der Geschäftsprozesse und bei Schnittstellen eine weitere Steigerung der Arbeitsqualität zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4087

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