Fußgängerführung bei Baustellen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM
4087 entstanden aus Vorlage:
OF 1076/5 vom
08.04.2015 Betreff: Fußgängerführung bei Baustellen
Der Magistrat wird
gebeten, bei Baustellen auf eine sichere und leicht passierbare
Fußgängerführung zu achten. Es sollte von Fußgängern nicht verlangt werden,
drei Ampeln zu queren, um ihren Weg nach der Baustelle geradeaus fortzusetzen.
Absperrungen sollten auf das erforderliche Maß begrenzt und so rasch wie möglich wieder entfernt werden. Es sollten
auf der Fußgängerführung keine Sandhaufen, steile Schwellen oder ähnliche
Hindernisse vorhanden sein. Wenn die Baustelle vorübergehend nicht
weitergeführt wird, sollen die Absperrungen beseitigt oder verkleinert
werden. Begründung: In den letzten Monaten gab es mehrere begründete
Beschwerden von Bürgern wegen Baustellen im Ortsbezirk: - Baustelle an der Alten Brücke: Fußgängerführung an
einem ganzen Wochenende über Sandhaufen und nicht fertig verlegtes Pflaster am
Mainufer vor dem Ikonenmuseum; - Baustelle für den Aufzug am Schweizer Platz: Seit
Juli 2014 über Monate kein Baufortschritt zu verzeichnen; trotzdem die ganze
Zeit eine umfangreiche Absperrung an der Ecke zur Oppenheimer Landstraße, die
Fußgänger zu aufwendigen Umwegen zwingt; - Baustelle (neues Wohnhaus, inzwischen
fertiggestellt) an der Mörfelder Landstraße/Ecke Schweizer Straße: Die
Fußgängerführung sah vor, dass Fußgänger von der südlichen Seite der Mörfelder
Landstraße auf die nördliche wechseln, dann die Ampel am Mittleren Hasenpfad
queren, dann nochmals mit Ampel die Mörfelder Landstraße - zurück von Nord nach
Süd - queren, um ihren Weg geradeaus auf der südlichen Seite der Mörfelder
Landstraße fortzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2015, ST 1080
Aktenzeichen: 32 1