Gebührenerhöhung für besonders schwere Pkw
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine Stellungnahme abgeben zu können.
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine Stellungnahme abgeben zu können.