Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST
1078
Betreff: Absicherung des
Bürgersteigs im Fritschengäßchen Zu 1: Das Fritschengäßchen wird durch die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit mehrmals wöchentlich kontrolliert. Im Jahr 2012
wurden hierbei über 200 Verwarnungen ausgestellt und mehrere Abschleppmaßnahmen
eingeleitet. In nächster
Zeit wird der Kontrolldruck in diesem Bereich zeitlich befristet erhöht, um
eine nachhaltige Wirkung zu erreichen. Zu 2: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das
Fritschengäßchen bei niveaugleichem Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich
auszuweisen. Es wird in
diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Gehwege im Fritschengäßchen
mit ca. 1,30 m zu schmal sind, um Poller o.ä. zu setzen. Ebenfalls ist die
Möglichkeit versetzten Parkens auf Grund der Enge der Straße, der Treppen zu
den Hauseingängen und der Zufahrt zum Parkplatz als ausgeschlossen zu
bewerten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.04.2012, OM 1101