Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1078
Betreff: Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen Zu 1: Das Fritschengäßchen wird durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit mehrmals wöchentlich kontrolliert. Im Jahr 2012 wurden hierbei über 200 Verwarnungen ausgestellt und mehrere Abschleppmaßnahmen eingeleitet. In nächster Zeit wird der Kontrolldruck in diesem Bereich zeitlich befristet erhöht, um eine nachhaltige Wirkung zu erreichen. Zu 2: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Fritschengäßchen bei niveaugleichem Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Gehwege im Fritschengäßchen mit ca. 1,30 m zu schmal sind, um Poller o.ä. zu setzen. Ebenfalls ist die Möglichkeit versetzten Parkens auf Grund der Enge der Straße, der Treppen zu den Hauseingängen und der Zufahrt zum Parkplatz als ausgeschlossen zu bewerten.