Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM
1101 entstanden aus Vorlage:
OF 289/5 vom
02.04.2012 Betreff: Absicherung des Bürgersteigs im
Fritschengäßchen Der Magistrat wird gebeten,
1. dafür Sorge zu tragen, dass das
verkehrswidrige Parken auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens durch
geeignete Maßnahmen unterbunden wird; 2. zu prüfen und zu berichten, ob das
Fritschengäßchen im Rahmen der Umgestaltung der Elisabethenstraße zu einem
verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden kann. Begründung: Das Fritschengäßchen ist eine kleine Einbahnstraße,
die die Elisabethenstraße in Richtung Wallstraße mit derselben verbindet. Da
der Straßenquerschnitt sehr gering und die beidseitigen Bürgersteige auch
schmal sind, ist das Parken beidseitig verboten. Bürgerinnen und Bürger haben
sich nun darüber beklagt, dass auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens
regelmäßig geparkt wird. Problematisch ist hierbei nicht nur, dass die
Bürgerinnen und Bürger teilweise nicht mehr den Bürgersteig nutzen können und
auf die Straße ausweichen müssen, sondern dass auch Rettungsfahrzeuge wie
z. B. die Feuerwehr oder ein Krankenwagen die Straße nicht mehr passieren
können. Der Ortsbeirat 5 ist der Ansicht, dass die Bürgersteige durch
geeignete Maßnahmen abzusichern sind, um so das ordnungswidrige Parken zu
unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.07.2012, ST 1078
Aktenzeichen: 66 2