Parksituation an der Ecke Parrotweg/Funckstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST
1073
Betreff: Parksituation an
der Ecke Parrotweg/Funckstraße Zu 1.: Vor dem Hintergrund von Beschwerden von
Anwohnerinnen und Anwohnern des Parrotwegs, wonach durch parkende
Kraftfahrzeuge dieser insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren
nicht mehr in voller Länge nutzbar sei, wurde die Örtlichkeit in den Focus der
Überwachung des ruhenden Verkehrs genommen. Zu gerichtsfesten Ahndung von
Verstößen wurde sodann in der zeitlichen Abfolge der Parrotweg als Sonderweg
für Fußgänger und Radfahrer mit dem Verkehrszeichen 240 StVO beschildert. Somit
ist das Parken von motorisierten Fahrzeugen auf der gesamten Länge des
Parrotwegs untersagt. Zu 2.: Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO ist das Parken vor und
in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten verboten. Das sich an der
genannten Örtlichkeit befindliche Schild "Feuerwehrzufahrt" entfaltet, da ohne
amtliche Kennzeichnung (Siegel der Branddirektion), keine Rechtswirkung.
Zu 3.: Nach der Einmündung des Parrotwegs ist ein
Verkehrszeichen 286-30 StVO (eingeschränktes Haltverbot, Mittelzeichen)
angebracht. Damit ist das Parken auf der rechten Straßenseite der Funckstraße
zwischen Parrotweg und Am Römerhof eindeutig verboten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.04.2015, OM 4018