Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Parksituation an der Ecke Parrotweg/Funckstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1073 Betreff: Parksituation an der Ecke Parrotweg/Funckstraße Zu 1.: Vor dem Hintergrund von Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern des Parrotwegs, wonach durch parkende Kraftfahrzeuge dieser insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren nicht mehr in voller Länge nutzbar sei, wurde die Örtlichkeit in den Focus der Überwachung des ruhenden Verkehrs genommen. Zu gerichtsfesten Ahndung von Verstößen wurde sodann in der zeitlichen Abfolge der Parrotweg als Sonderweg für Fußgänger und Radfahrer mit dem Verkehrszeichen 240 StVO beschildert. Somit ist das Parken von motorisierten Fahrzeugen auf der gesamten Länge des Parrotwegs untersagt. Zu 2.: Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO ist das Parken vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten verboten. Das sich an der genannten Örtlichkeit befindliche Schild "Feuerwehrzufahrt" entfaltet, da ohne amtliche Kennzeichnung (Siegel der Branddirektion), keine Rechtswirkung. Zu 3.: Nach der Einmündung des Parrotwegs ist ein Verkehrszeichen 286-30 StVO (eingeschränktes Haltverbot, Mittelzeichen) angebracht. Damit ist das Parken auf der rechten Straßenseite der Funckstraße zwischen Parrotweg und Am Römerhof eindeutig verboten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4018

Verknüpfte Vorlagen