Unterricht oder Bewegungsstunde - Sporttraining oder Spielvergnügen im Holzhausenpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2011, ST
1069
Betreff: Unterricht oder
Bewegungsstunde - Sporttraining oder Spielvergnügen im Holzhausenpark Die genannten Schulen halten im
Holzhausenpark keinen Sportunterricht oder entsprechende
Trainingseinheiten. Die Schulen wurden dahingehend informiert und die im
Park angetroffenen privaten Spielgruppen wurden darauf hingewiesen, auf das
Tragen von Stollenschuhen zu verzichten. Trotzdem zeichnet sich ab, dass das Sportreiben auf
privater Initiative kaum kontrollierbar ist. Es ist daher zu befürchten, dass
die Rasenfläche weiterhin in dieser Weise genutzt wird und alljährlich ein
hoher Unterhaltungsaufwand erforderlich ist - u. a. müsste die Fläche zur
Regeneration jedes Jahr mehrere Wochen gesperrt werden. Die konsequente Ausweisung eines Bolzplatzes im
Holzhausenpark, analog dem Günthersburgpark, ist auf Grund der geringen
Flächenausdehnung des Parks und der Nähe zur Wohnbebauung nicht zu realisieren.
Insofern müssen die Aktivitäten der
Größe des Parks und den vertraglichen Nutzungen angepasst werden. Die übermäßige Beanspruchung der Rasenfläche durch
Sporttreibende könnte - zumindest aus rechtlicher Sicht - vermieden werden,
indem die gesamte Wiesenfläche als Liegewiese ausgewiesen würde. Damit gäbe
es auch keine Nutzungsüberschneidungen mehr zwischen Erholungssuchenden
und Sporttreibenden. Laut Grünanlagensatzung dürfen auf ausgewiesenen
Liegewiesen weiterhin kleinere Kinder Ball spielen. Sportliches Bolzen oder gar
Trainingseinheiten wären damit aber untersagt. Dies könnte, wie schon mehrfach
vom zuständigen Fachamt vorgeschlagen, durch fest eingebaute Holzliegen o. ä.
deutlich unterstützt werden. Hierzu wird der Ortsbeirat um eine Stellungnahme
gebeten. Die Öffnung der Sportanlagen der
Schulhöfe ist für die Allgemeinheit aus organisatorischen Gründen nicht
möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2011, OM 4900
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.04.2011, ST 647