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Unterricht oder Bewegungsstunde - Sporttraining oder Spielvergnügen im Holzhausenpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2011, ST 1069 Betreff: Unterricht oder Bewegungsstunde - Sporttraining oder Spielvergnügen im Holzhausenpark Die genannten Schulen halten im Holzhausenpark keinen Sportunterricht oder entsprechende Trainingseinheiten. Die Schulen wurden dahingehend informiert und die im Park angetroffenen privaten Spielgruppen wurden darauf hingewiesen, auf das Tragen von Stollenschuhen zu verzichten. Trotzdem zeichnet sich ab, dass das Sportreiben auf privater Initiative kaum kontrollierbar ist. Es ist daher zu befürchten, dass die Rasenfläche weiterhin in dieser Weise genutzt wird und alljährlich ein hoher Unterhaltungsaufwand erforderlich ist - u. a. müsste die Fläche zur Regeneration jedes Jahr mehrere Wochen gesperrt werden. Die konsequente Ausweisung eines Bolzplatzes im Holzhausenpark, analog dem Günthersburgpark, ist auf Grund der geringen Flächenausdehnung des Parks und der Nähe zur Wohnbebauung nicht zu realisieren. Insofern müssen die Aktivitäten der Größe des Parks und den vertraglichen Nutzungen angepasst werden. Die übermäßige Beanspruchung der Rasenfläche durch Sporttreibende könnte - zumindest aus rechtlicher Sicht - vermieden werden, indem die gesamte Wiesenfläche als Liegewiese ausgewiesen würde. Damit gäbe es auch keine Nutzungsüberschneidungen mehr zwischen Erholungssuchenden und Sporttreibenden. Laut Grünanlagensatzung dürfen auf ausgewiesenen Liegewiesen weiterhin kleinere Kinder Ball spielen. Sportliches Bolzen oder gar Trainingseinheiten wären damit aber untersagt. Dies könnte, wie schon mehrfach vom zuständigen Fachamt vorgeschlagen, durch fest eingebaute Holzliegen o. ä. deutlich unterstützt werden. Hierzu wird der Ortsbeirat um eine Stellungnahme gebeten. Die Öffnung der Sportanlagen der Schulhöfe ist für die Allgemeinheit aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2011, OM 4900 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2011, ST 647