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Baugrundstücke Gustavsburgplatz: Dekontaminieren, entwickeln, begrünen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Die Grundstücke in der Gemarkung 467, Flur 196 mit Flurstücken 13/1, 14/1 und 24/4 in der Rebstöcker Straße zwischen den Hausnummern 39 und 55 und südwestlich des Gustavsburgplatzes befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Zu
  2. Für den quartären, oberflächennahen Schaden ist die Fa. Continental Schadensverursacher und für die Beseitigung des Schadens auch in der Haftung. Im Bereich von tieferliegenden tertiären Erdschichten sind ebenfalls Altlasten vorhanden und bekannt. Die Verursacherfrage für diesen tiefliegenden Schaden lässt sich nicht genau abschätzen. Hier kommt es darauf an, wie die übergeordnete Behörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, diesen Sachverhalt bewertet. Hieraus wird die Schadensverursacher- und Haftungsfrage beantwortet. Eine abschließende Beantwortung dieser Frage liegt noch nicht vor. Zu
  3. Auf dem Gelände läuft momentan die Grundwassersanierung des quartären Schadens (oberflächennah). Außerdem wurde in der Vergangenheit ein Brandschaden saniert. Zu
  4. Zurzeit läuft die quartäre Grundwassersanierung. Sie wird so lange betrieben bis die verursachende Bodenkontamination behoben worden ist. Zu
  5. Derzeit ist davon auszugehen, dass nur die tertiäre Grundwassersanierung in naher Zukunft auf dem Gelände durchgeführt werden muss. Eine Planung dieser Sanierungsmaßnahme hängt insbesondere von der zukünftigen Bebauung des Geländes in Verbindung mit den Auflagen der übergeordneten Behörde ab. Zu
  6. Die zwischenzeitlich sich unkontrolliert ausbreitende Vegetation auf dem Gelände wurde durch eine gewisse Vernachlässigung verursacht. Derzeit erarbeitet der Magistrat einen Rückschnitt- und Pflegeplan aus. Die zurzeit kontinuierlich laufende und bereits unter 3) und 4) erwähnte Grundwassersanierungsmaßnahme auf dem Grundstück sorgt dafür, dass das eindringende Niederschlagswasser auf nicht versiegelte Flächen zwangsläufig mitgereinigt wird. Zu 7. und
  7. Auf dem nördlichen Grundstück (Flurstück 14/1) soll eine Sporthalle, auf dem südlichen (Flurstück 13/1) eine Grundschule errichtet werden. Die Maßnahmen sind in der Schulbauoffensive berücksichtigt.

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