Möglichkeiten zum Parken für Anwohner im westlichen Höchst
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST
1063
Betreff: Möglichkeiten zum
Parken für Anwohner im westlichen Höchst Zu 1.: Die Einstellgebühren im Parkhaus
Emmerich-Josef-Straße für Dauermieter betragen derzeit 59,50 € pro
Monat. Da dies noch günstiger ist als die subventionierten Einstellgebühren für
Bewohner nach dem mittelfristigen Verkehrsprogramm (derzeit 60,- €
zzgl. MwSt) können die Anwohner in Höchst heute schon vergleichsweise günstig
parken. Der Magistrat sieht keine Aussichten, in Gesprächen auf noch günstigere
Bedingungen hinwirken zu können. Zu 2.: Die Süwag Energie AG hat die Anfrage des Magistrats
zur zeitweisen Nutzung des Parkhauses durch Anwohner abgelehnt. Zur Begründung
wird angeführt, dass das Parkhaus überwiegend für die Dienstfahrzeuge und zu
einem Teil auch für Fahrzeuge der Mitarbeiter genutzt würde. Da die
Dienstfahrzeuge über Nacht abgestellt würden und auch die Mitarbeiter die
Möglichkeit hätten, bereits vor 6:00 Uhr mit der Arbeit zu beginnen und bei
Bedarf auch abends länger als 20:00 Uhr sowie an Wochenenden zu arbeiten, könne
einer zusätzlichen Nutzung durch Anwohner nicht zugestimmt werden. Die Süwag
Energie AG bietet jedoch an, bei rechtzeitiger Disposition für einzelne
Veranstaltungen Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Zu 3.: Im Rahmen der geplanten Sanierung der
Paul-Ehrlich-Schule ist die Errichtung einer weiteren Tiefgarage nicht
vorgesehen. Einer Nutzung der vorhandenen Tiefgarage durch schulfremde Personen
wird durch die Schulverwaltung nicht zugestimmt. Die Einrichtung von Schrägparkplätzen in der
Brüningstraße wird wegen des Busverkehrs und der hierfür erforderlichen
Querschnittsbreite nicht weiter verfolgt. Auch das
Parkraumbewirtschaftungskonzept mit der Freistellung der Bewohner von der
Kurzparkregelung soll in der bestehenden Form beibehalten werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2012, OM 1627