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Möglichkeiten zum Parken für Anwohner im westlichen Höchst

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1063 Betreff: Möglichkeiten zum Parken für Anwohner im westlichen Höchst Zu 1.: Die Einstellgebühren im Parkhaus Emmerich-Josef-Straße für Dauermieter betragen derzeit 59,50 € pro Monat. Da dies noch günstiger ist als die subventionierten Einstellgebühren für Bewohner nach dem mittelfristigen Verkehrsprogramm (derzeit 60,- € zzgl. MwSt) können die Anwohner in Höchst heute schon vergleichsweise günstig parken. Der Magistrat sieht keine Aussichten, in Gesprächen auf noch günstigere Bedingungen hinwirken zu können. Zu 2.: Die Süwag Energie AG hat die Anfrage des Magistrats zur zeitweisen Nutzung des Parkhauses durch Anwohner abgelehnt. Zur Begründung wird angeführt, dass das Parkhaus überwiegend für die Dienstfahrzeuge und zu einem Teil auch für Fahrzeuge der Mitarbeiter genutzt würde. Da die Dienstfahrzeuge über Nacht abgestellt würden und auch die Mitarbeiter die Möglichkeit hätten, bereits vor 6:00 Uhr mit der Arbeit zu beginnen und bei Bedarf auch abends länger als 20:00 Uhr sowie an Wochenenden zu arbeiten, könne einer zusätzlichen Nutzung durch Anwohner nicht zugestimmt werden. Die Süwag Energie AG bietet jedoch an, bei rechtzeitiger Disposition für einzelne Veranstaltungen Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Zu 3.: Im Rahmen der geplanten Sanierung der Paul-Ehrlich-Schule ist die Errichtung einer weiteren Tiefgarage nicht vorgesehen. Einer Nutzung der vorhandenen Tiefgarage durch schulfremde Personen wird durch die Schulverwaltung nicht zugestimmt. Die Einrichtung von Schrägparkplätzen in der Brüningstraße wird wegen des Busverkehrs und der hierfür erforderlichen Querschnittsbreite nicht weiter verfolgt. Auch das Parkraumbewirtschaftungskonzept mit der Freistellung der Bewohner von der Kurzparkregelung soll in der bestehenden Form beibehalten werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1627