Adalbertstraße: Geh- und Fahrradwegsicherung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST
105
Betreff: Adalbertstraße:
Geh- und Fahrradwegsicherung Zu 1.: Bei beiden Sommergärten wurde eine leichte
Überbauung festgestellt, woraufhin die Betreiber mündlich verwarnt wurden. Die
Genehmigungen für die Sommergärten des Cafés Extrablatt und des Cafés Campus an
der Bockenheimer Warte sind zum 31.10.2015 ausgelaufen. Bei der Nachkontrolle
am 04.11.2015 wurden im gesamten Gehwegbereich keine Schirmständer mehr
festgestellt. Der Sommergarten des Café Extrablatt war komplett abgebaut
worden. Lediglich das Café Campus hatte seinen Sommergarten noch aufgebaut.
Nach vorgelegten Mietvertrag und Nachermittlungen, hätte dieser bereits am
30.09.2015 abgebaut sein müssen. Hier erfolgt eine Sondernutzung-Anzeige.
Im Bereich Adalbertstraße wurden ein Sommergarten
und die Warenauslage eines Blumenladens überprüft. Lediglich die Warenauslage
war geringfügig überbaut. Der gesamte Bereich war hier passierbar. Die Genehmigung des Ladenlokals in der
Adalbertstraße 4 ist ebenfalls zum 31.10.2015 abgelaufen. Eine Nachkontrolle
der zurückgebauten Schirmständer wird auch hier erfolgen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Schirme den Geh- und
Radweg überragen dürfen, wenn keine Behinderung für Passanten entsteht. Zum
Zeitpunkt der Kontrollen, war eine sinnvolle Fahrradnutzung gegeben. Zu 2a.: Der Anregung wird entsprochen und die entsprechenden
Poller zwischen der Hausnummer 12 und der angrenzenden Feuerwehrzufahrt
eingerichtet. Zu 2b.: Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass ab
Hausnummer 18 (Verwaltungsgericht) bis Hausnummer 26 keine Poller, sondern
sogenannte "Frankfurter Hüte" (Bordsteinerhöhungen) gesetzt werden, wodurch die
Breite des Radwegs nicht eingeschränkt wird. Ab Hausnummer 26 sind diese
bereits vorhanden. Zu 3.: Der Anregung wird teilweise entsprochen. Im Bereich
der angesprochenen Sperrfläche wird Klemmfix auf die Fahrbahn aufgebracht.
Weitere Maßnahmen sind nicht möglich, da die Anfahrbarkeit der Haltestellte
gewährleistet sein muss. Abschließend weist der Magistrat darauf hin, dass es
sich beim Fahrradweg in der Adalbertstraße um einen nicht benutzungspflichtigen
Radweg handelt. Die sinnvolle Fahrradnutzung ist daher auch dadurch gegeben,
dass auf der Straße gefahren werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.09.2015, OM 4394