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Adalbertstraße: Geh- und Fahrradwegsicherung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 105 Betreff: Adalbertstraße: Geh- und Fahrradwegsicherung Zu 1.: Bei beiden Sommergärten wurde eine leichte Überbauung festgestellt, woraufhin die Betreiber mündlich verwarnt wurden. Die Genehmigungen für die Sommergärten des Cafés Extrablatt und des Cafés Campus an der Bockenheimer Warte sind zum 31.10.2015 ausgelaufen. Bei der Nachkontrolle am 04.11.2015 wurden im gesamten Gehwegbereich keine Schirmständer mehr festgestellt. Der Sommergarten des Café Extrablatt war komplett abgebaut worden. Lediglich das Café Campus hatte seinen Sommergarten noch aufgebaut. Nach vorgelegten Mietvertrag und Nachermittlungen, hätte dieser bereits am 30.09.2015 abgebaut sein müssen. Hier erfolgt eine Sondernutzung-Anzeige. Im Bereich Adalbertstraße wurden ein Sommergarten und die Warenauslage eines Blumenladens überprüft. Lediglich die Warenauslage war geringfügig überbaut. Der gesamte Bereich war hier passierbar. Die Genehmigung des Ladenlokals in der Adalbertstraße 4 ist ebenfalls zum 31.10.2015 abgelaufen. Eine Nachkontrolle der zurückgebauten Schirmständer wird auch hier erfolgen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Schirme den Geh- und Radweg überragen dürfen, wenn keine Behinderung für Passanten entsteht. Zum Zeitpunkt der Kontrollen, war eine sinnvolle Fahrradnutzung gegeben. Zu 2a.: Der Anregung wird entsprochen und die entsprechenden Poller zwischen der Hausnummer 12 und der angrenzenden Feuerwehrzufahrt eingerichtet. Zu 2b.: Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass ab Hausnummer 18 (Verwaltungsgericht) bis Hausnummer 26 keine Poller, sondern sogenannte "Frankfurter Hüte" (Bordsteinerhöhungen) gesetzt werden, wodurch die Breite des Radwegs nicht eingeschränkt wird. Ab Hausnummer 26 sind diese bereits vorhanden. Zu 3.: Der Anregung wird teilweise entsprochen. Im Bereich der angesprochenen Sperrfläche wird Klemmfix auf die Fahrbahn aufgebracht. Weitere Maßnahmen sind nicht möglich, da die Anfahrbarkeit der Haltestellte gewährleistet sein muss. Abschließend weist der Magistrat darauf hin, dass es sich beim Fahrradweg in der Adalbertstraße um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg handelt. Die sinnvolle Fahrradnutzung ist daher auch dadurch gegeben, dass auf der Straße gefahren werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4394

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