Adalbertstraße: Fahrradweg-Sicherung
Begründung
Fahrradweg-Sicherung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der Adalbertstraße eine hinreichende Fahrradweg-Sicherung zu veranlassen. Hierzu sind im Bereich gerader Hausnummern von der Leipziger Straße an bis zur Einmündung des Fahrradwegs nach der Großen Seestraße in die Fahrbahn folgende Maßnahmen in die Wege zu leiten: - Kontrolle der Außenbewirtschaftung der Lokale/Einzelhändler an der Ladengalerie Bockenheimer Warte auf Einhaltung der genehmigten Nutzung öffentlicher Flächen (insbesondere sind die überragenden Sonnenschirme zu beachten); - Vervollständigung der Poller zwecks Verhinderung widerrechtlichen Parkens auf den Bürgersteig/Fahrradweg: (i) zwischen Hausnummer 12 und angrenzender Feuerwehrzufahrt (insgesamt drei Poller im Lot), (ii) vom Verwaltungsgericht bis zur Einmündung Große Seestraße, angeordnet zwischen Fahrradweg und Fahrbahn; - Sicherung des Auslasses in Höhe der Hausnummer 40 bis zur Ampel durch je zwei Poller auf der Speerfläche sowie zwischen Fahrradweg und Fahrbahn. Begründung: Bisweilen ist eine sinnvolle Fahrrad-Nutzung im angesprochenen Bereich nicht gegeben.