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Zeilsheim: Rodungen auf dem Friedhof ausgleichen und ökologische Aufwertung vornehmen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

zu 1: Ältere, verwilderte und vergreiste Grünstreifen müssen fachgerecht und gezielt einem Verjüngungsschnitt unterzogen werden. Einige Bereiche des Zeilsheimer Friedhofs, beispielsweise entlang des Zauns, wurden in den vergangenen Jahren vernachlässigt, sodass der erforderliche markante Rückschnitt besonders auffällig ist. Darüber hinaus muss der Zaun freigelegt werden, um ihn abschnittsweise erneuern zu können. Der erste Teilabschnitt wurde bereits im vergangenen Jahr durchgeführt, der zweite Abschnitt folgt in diesem Jahr und der dritte Abschnitt ist für 2022 geplant. zu 2: Sobald die Instandsetzungsarbeiten am Zaun abgeschlossen sind, wird der Grünstreifen durch gezieltes Ergänzen von ökologisch wertvollen Sträuchern in Gehölzgruppen-Inseln weiterentwickelt. zu 3: Im Zuge der Umsetzung des Entwicklungskonzepts Friedhof 2020 werden in vielen Friedhofsbereichen, die nicht unmittelbar als Bestattungsfläche vorgesehen sind, Wildwiesen gefördert. Im Eingangsbereich des Zeilsheimer Friedhofs aus Richtung Steinkopfweg wurde im Jahr 2020 östlich der Trauerhalle ein Bereich von ca. 80 Quadratmetern als Wildwiese angelegt. Es ist geplant, in diesem oder dem nächsten Jahr ein Areal von insgesamt rund 2.300 Quadratmetern im Gewann C sowie im Gewann B entlang der Einfriedung südwestlich des Nebeneingangs Hofheimer Straße als Wildwiese zu entwickeln.

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