Parkhäuser im Landschaftsschutzgebiet
Stellungnahme des Magistrats
Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Verkehrsgutachten zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Es gilt jetzt in weiteren Schritten, die im Verkehrsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische und planungsrechtliche Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Dazu wird eine innerstädtische, dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt. Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main informiert darüber, dass die in der Anfrage genannten Parkplatzflächen Hahnstraße, Waldparkplatz und Gleisdreieck vollumfänglich im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" wie auch im Frankfurter GrünGürtel mit Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 1991 liegen. Sollten diese Parkplatzflächen - wie im Mobilitätskonzept dargestellt (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 431, Anlage 1) - zu zweigeschossigen Parkhäusern ausgebaut werden, hätte dies die Herausnahme der Flächen aus dem Frankfurter GrünGürtel zur Folge. Dies würde zuvor einer "besonderen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung" bedürfen. Die Frage nach möglichen Ersatzflächen ("in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität") wird dann konkret, wenn entsprechende Bauvoranfragen bzw. Bauanträge vorgelegt werden. Über eine ggf. notwendige Herauslösung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" entscheidet das Regierungspräsidium in Darmstadt.