Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Martin-Elsässer-Platz: Elektrifizierung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1055 Betreff: Martin-Elsässer-Platz: Elektrifizierung Der Martin-Elsässer-Platz wurde erst 2015 umgestaltet und im Juli des Jahres übergeben. Die Oberfläche besteht aus einem speziellen Belag auf Kunstharzbasis. Dies dient dazu, eine möglichst homogene Oberfläche und hierdurch ein ruhiges Erscheinungsbild zu erzielen. Aus stadtgestalterischen Gründen würde sich nur ein Unterflurelektrant (unterirdischer Stromanschluss) anbieten. Beim Einbau eines Unterflurelektranten ist es erforderlich, die Platzfläche aufzuschneiden - einerseits für den Einbau des Elektranten selbst (1m x 1m), jedoch auch für die Elektrozuleitung. Die Wiederherstellung der Oberfläche ist unter technischen und gestalterischen Aspekten schwierig. Die Dichtigkeit der ausgebesserten Oberfläche kann im Anschluss nicht mehr gewährleistet werden. Auch ist die Anpassung des Farbtons der neuen Oberfläche an den der Ursprungsfläche herstellungsbedingt schwierig. Die Wahrscheinlichkeit ist somit sehr groß, dass die Platzfläche technisch Schaden nimmt (z. B. durch Wassereintritt und Frost im Winter) und auch optisch als "Flickwerk" erscheint. Da der Platz im Juli 2015 fertiggestellt wurde, besteht noch eine Gewährleistung zu der stattgefundenen Leistung und in diesem Zusammenhang auch eine Aufbruchsperre bis Juni 2020. Der Magistrat bewertet aufgrund der dargelegten Auswirkungen die vorgeschlagene Maßnahme als äußerst kritisch und kann daher einer Umsetzung nicht zustimmen. Dies wurde der Martin-Elsässer-Stiftung bereits durch eine Stellungnahme des Stadtplanungsamtes mittgeteilt. Alternativ kann für Veranstaltungen (auch von Stadtteilprojekten) der Paul-Arnsberg-Platz in unmittelbarer Nähe genutzt werden. Dieser Platz wurde auch für diese Zwecke konzipiert und verfügt über eine umfassende Elektro- und Wasserversorgung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1407

Verknüpfte Vorlagen