Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Jugendpartizipation auf Ortsbezirksebene

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Projektgruppe "jugendmachtfrankfurt" hat seit 2019 einen Entwurf für ein Jugendpartizipationskonzept in Frankfurt am Main erarbeitet und den Konzeptionsprozess Ende 2023 abgeschlossen. Der Konzeptentwurf schlägt auf Ebene der repräsentativen Beteiligung die Einrichtung von einem Jugendparlament und von Jugendräten vor. Die Jugendräte bilden sich jeweils aus Vertreter:innen eines Jugendratsbezirks. Die Projektgruppe schlägt die Bildung von acht Jugendratsbezirken in Orientierung an den Ortsbeiratszuschnitt vor. Die Jugendräte sollen gemeinsam das Jugendparlament bilden (Konzept Seite 31-34, Stand: April 2024). Das Konzept ist auf der Seite www.jugendmachtfrankfurt.de abrufbar. Eine AG Jugendbeteiligung aus Mitgliedern der Koalitionsfraktionen (KOA-AG Jugendbeteiligung) hat sich im Sommer 2023 gebildet und befasst sich gegenwärtig mit dem Konzeptteil "Repräsentative Beteiligung - das Jugendparlament und die Jugendräte". Dies umfasst die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Konzeptvorschlag und die Prüfung der möglichen Umsetzung. Dabei werden punktuell Vertreter:innen der Verwaltung als Expert:innen miteinbezogen. Ebenso ist eine rechtliche Prüfung des Konzepts, beispielsweise hinsichtlich der von der Projektgruppe vorgeschlagenen Änderungen in der Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main, der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung sowie der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (Ausführungen siehe S.47 ff. im Konzept), vorgesehen. Die Ergebnisse des Austauschprozesses werden durch die KOA-AG Jugendbeteiligung in die beteiligten Fraktionen getragen, dort vorgestellt und sollen in einem nächsten Schritt abgestimmt werden. Die AG befindet sich im Austausch mit der Projektgruppe "jugendmachtfrankfurt". Abschließend ist die Anfertigung eines Antrags für die Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich im Frühjahr 2024 vorgesehen. Eine Vorbereitung der Einrichtung von Ortsjugendräten durch den Magistrat, wie es in der Anregung heißt, erscheint aufgrund des laufenden Prozesses der KOA-AG Jugendbeteiligung zum aktuellen Zeitpunkt nicht empfehlenswert. Wir begrüßen und betonen jedoch die Relevanz der politischen Partizipation junger Menschen auf Ortsbezirksebene, da es sich um das unmittelbare Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen handelt. In der Anregung heißt es, dass das passive und aktive Wahlrecht für die Beteiligung in einem Ortsjugendrat mit Vollendung des zehnten Lebensjahres oder von der fünften Klasse an wahrgenommen werden kann. Der Konzeptentwurf von "jugendmachtfrankfurt" schlägt das Ansetzen des passiven Wahlrechts bei 12 Jahren und des aktiven Wahlrechtes bei 10 Jahren vor. Grundsätzlich muss politische Beteiligung junger Menschen altersgerecht gestaltet sein. Dies umfasst unter anderem die Arbeitsstrukturen und altersgerechte Kommunikation. Ebenso ist der Jugendschutz (bspw. bei der Teilnahme an Abendsitzungen) zu gewährleisten.

Verknüpfte Vorlagen