Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Jugendpartizipation auf Ortsbezirksebene

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 10

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung von Ortsjugendräten auf der Ebene des Ortsbezirkes durch Satzung vorzubereiten. Diese sollen jeweils Antrags- und Rederecht in der Sitzung des Ortsbeirates erhalten. Hinsichtlich der Ortsjugendräte sollen alle im Ortsbezirk wohnenden Kinder und Jugendliche mit Vollendung des zehnten Lebensjahres oder von der fünften Klasse an, je nachdem, was früher eintritt, aktiv und passiv wahlberechtigt sein. Die nähere Ausgestaltung soll unter Beteiligung des Kinderbüros und der Kinderbeauftragten erfolgen.