Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um verbotswidriges Parken zu verhindern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2011, ST
1053
Betreff: Aufstellung von
zwei Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und
rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um
verbotswidriges Parken zu verhindern Die gewünschte
Absicherung der Sperrfläche mit zwei Fahrradanlehnbügeln kann aus rechtlichen
Gründen nur vor dem genannten Fußgängerüberweg erfolgen. Das Parken direkt nach dem Zebrastreifen stellt
einen bewussten Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung dar, der im Rahmen
des Möglichen vom Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit geahndet wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.09.2011, OIB 36