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Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um verbotswidriges Parken zu verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2011, ST 1053 Betreff: Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um verbotswidriges Parken zu verhindern Die gewünschte Absicherung der Sperrfläche mit zwei Fahrradanlehnbügeln kann aus rechtlichen Gründen nur vor dem genannten Fußgängerüberweg erfolgen. Das Parken direkt nach dem Zebrastreifen stellt einen bewussten Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung dar, der im Rahmen des Möglichen vom Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit geahndet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.09.2011, OIB 36