Aufstellung von zwei Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um verbotswidriges Parken zu verhindern
Begründung
Fahrradanlehnbügeln in der Erlenstraße auf den Sperrflächen links und rechts vor dem Zebrastreifen vor dem Kindergarten der St. Antoniusgemeinde, um verbotswidriges Parken zu verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, den Kauf und die Montage von zwei Fahrradanlehnbügeln zu veranlassen. Die Maßnahme ist aus dem Budget des Ortsbeirates für das Jahr 2011 zur Verfügung zu stellen, bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro. Begründung: Die zugeparkten Sperrstreifen bzw. der zugeparkte Zebrastreifen verhindern die uneingeschränkte Nutzung der für Fußgänger vorgesehenen Verkehrsflächen. Dies ist insbesondere erforderlich, da sich direkt am Zebrastreifen ein Kindergarten befindet, und der Zebrastreifen stark benutzt wird. Durch die Anbringung von Fahrradanlehnbügeln wird dies gewährleistet. Anlage 1 (ca. 172 KB)