Gehwegparken
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST
104
Betreff: Gehwegparken
Das Parken auf Gehwegen ist
grundsätzlich nur erlaubt, sofern dies durch Markierung oder Beschilderung
eindeutig geregelt ist. Nach Ansicht des Magistrats bedarf diese Vorgabe
der Straßenverkehrsordnung keiner weiteren, vor allem sanktionslosen,
Erläuterung. Der Magistrat wird stattdessen die Einhaltung der Parkordnung
verstärkt überwachen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.08.2011, OM 279