Gehwegparken
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 104
Betreff: Gehwegparken Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich nur erlaubt, sofern dies durch Markierung oder Beschilderung eindeutig geregelt ist. Nach Ansicht des Magistrats bedarf diese Vorgabe der Straßenverkehrsordnung keiner weiteren, vor allem sanktionslosen, Erläuterung. Der Magistrat wird stattdessen die Einhaltung der Parkordnung verstärkt überwachen.