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Sperrflächen vor Julius-Brecht-Straße 5 und 3

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Sperrflächen (Verkehrszeichen (VZ) 298 Straßenverkehrs-Ordnung) dürfen von keinem Fahrzeug überfahren werden, auch nicht von Rettungsfahrzeugen. Die vom Ortsbeirat gewünschte Lösung, vor den Feuerwehrzufahrten der Häuser 5 und 3 Sperrflächen zu markieren, ist deshalb ungeeignet. Vor der Hausnummer 5 ist die Feuerwehrzufahrt baulich deutlich erkennbar. Der Gehweg ist abgesenkt, somit ist das Halten und Parken gesetzlich verboten. Ein weiterer Hinweis ist deshalb entbehrlich. Verkehrsteilnehmende, die ihr Fahrzeug dort parken, tun dies wissentlich. Vor der Hausnummer 3 ist die Fläche, die im Parksteifen freigehalten werden soll, nicht klar markiert. Um das Parken auf der Fläche zu unterbinden, wird vor der Zufahrt auf dem Parkstreifen ein sogenanntes liegendes Kreuz markiert.

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