Kindertagesstätte im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" planen und im Haushalt 2026 absichern
Stellungnahme des Magistrats
Im Bebauungsplanverfahren B 908 - Südlich Am Riedsteg, Nieder-Erlenbach, ist auf einer Fläche für Gemeinbedarf die Realisierung einer Kindertagesstätte und einer Sporthalle mit Lärmschutzfunktion vorgesehen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wurden für den Haushalt 2026 Planungsmittel angemeldet. Sobald diese zur Verfügung stehen, können die Planungen beauftragt werden. In Vorbereitung für den Bau des Neubaugebietes plant der Magistrat derzeit den Bau einer Interims-Kita als Holzmodulanlage mit Außenflächen am Ohlenstück in Nieder-Erlenbach, die in Hinblick auf den künftigen Bedarf zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung stellen wird. Auch aus planungsrechtlicher Sicht stehen Planung und Bau einer Kindertagesstätte im Baugebiet nichts entgegen. Mit dem Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025 (§6133) wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 908 - Südlich am Riedsteg durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit besonderer Zweckbestimmung - Kita und Sporthalle - Planungsrecht für eine Kindertagesstätte geschaffen. Die Bekanntmachung der Satzung ist in Vorbereitung. Die Fertigstellung des Gebäudes auf der Gemeinbedarfsfläche ist aus Gründen des Lärmschutzes zwingende Voraussetzung für die Nutzung der dahinterliegenden Wohnungsbaufläche. Diese sollen mit Abschluss des laufenden Bodenordnungsverfahrens mehrheitlich der Stadt Frankfurt am Main zugeteilt werden.