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Fahrbahnmarkierungen in der Kreuzstraße anpassen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung. Im angesprochenen Abschnitt der Kreuzstraße ist halbseitiges Parken gestattet. Die Markierung ist jedoch fälschlicherweise für ein Parken komplett auf der Fahrbahn angebracht. Dies wird der Magistrat zeitnah korrigieren.

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