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Sossenheim: Ergänzungen zu ST 2107 (Sicherheitsempfinden Kreuzungsbereich Siegener Straße/Alt-Sossenheim)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In der genannten Stellungnahme ST 2107 vom 16.10.2023 zur OM 4006 vom 06.06.2023 wurde vom Magistrat auf die geänderte Steuerung, welche aufgrund einer Unfallhäufungsstelle im Kreuzungsbereich im Zusammenhang mit Linksabbiegenden in die Siegener Straße existiert, hingewiesen. Die beiden Verkehrsströme der Hauptrichtung werden nun getrennt auf Grün geschaltet. Die Trennung der Verkehrsströme bedeutet für die Verkehrsteilnehmenden eine Vereinfachung beim Passieren des Verkehrsknotens, insbesondere für die Fahrtrichtung von Westen kommend. Linksabbiegende müssen nicht mehr auf den Gegenverkehr achten. Dieser Hinweis diente lediglich der Information und wurde auch so kenntlich gemacht. Es sollte damit nicht der Eindruck erweckt werden, dass mit dieser Maßnahme die Zahl der Rotlichtverstöße reduziert werden kann. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kommen Stahlabweiser nicht infrage. Schließlich müssten diese mit Blick auf das hohe Verkehrsaufkommen von Bussen und Lastkraftwagen mit mindestens 50 Zentimetern Abstand vom Bord angebracht werden. Abzüglich der Stahlabweiser verbliebe damit eine Restgehwegbreite von weniger als 1,15 m. Das hätte eine permanente Einschränkung der Barrierefreiheit zur Folge. Rotlichtverstöße ereignen sich im Fließverkehr, Kontrollen hierzu obliegen der originär zuständigen Landespolizei. Diese wurde von der Anregung des Ortsbeirats in Kenntnis gesetzt. Ein Ortstermin ist daher mangels Zuständigkeit entbehrlich.