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-Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße - wann antwortet der Magistrat endlich? -Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1043 Betreff: -Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße - wann antwortet der Magistrat endlich? -Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße Zu 1: Die Beschilderung in der Speicherstraße vor der Einmündung Zanderstraße aus Richtung Westen kommend, wird auf vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus/rechts mittels Verkehrszeichen (VZ) 214-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geändert. Ebenso wird der markierte Richtungspfeil (geradeaus) auf geradeaus/rechts geändert. Somit ist ein legales Abbiegen in den Verkehrsberuhigten Bereich der Zanderstraße aus Richtung Westen möglich. Zu 2: In der Speicherstraße wird auf der Seite des REWE-Marktes Kurzzeitparken mittels Parkschein eingerichtet. Zu 3: Die an der Ecke Speicherstraße/Zanderstraße verkehrsabhängige Steuerung wird überarbeitet. Zu 4: Bedingt durch die Knotenpunktgeometrie würde die Einrichtung der gewünschten Linksabbiegebeziehung in die Speicherstraße/Zanderstraße auch die Einrichtung einer zusätzlichen Verkehrsphase bedeuten. Dadurch würde sich die Abwicklung des Knotenpunkts schwieriger gestalten, alle Verkehrsgruppen hätten mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Da am Nachbarknotenpunkt durch eine Wendefahrt die angestrebte Verkehrsbeziehung möglich ist, wird von der Einrichtung des Linksabbiegers in die Zanderstraße Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4668 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 186 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1260