-Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße - wann antwortet der Magistrat endlich? -Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST
1043
Betreff: -Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der
Kreuzung Zanderstraße/Speicherstraße - wann antwortet der Magistrat
endlich? -Bedarfsorientierte Verkehrsplanung an der Kreuzung
Zanderstraße/Speicherstraße Zu 1: Die Beschilderung in der Speicherstraße vor der
Einmündung Zanderstraße aus Richtung Westen kommend, wird auf vorgeschriebene
Fahrtrichtung geradeaus/rechts mittels Verkehrszeichen (VZ) 214-20
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geändert. Ebenso wird der markierte
Richtungspfeil (geradeaus) auf geradeaus/rechts geändert. Somit ist ein legales
Abbiegen in den Verkehrsberuhigten Bereich der Zanderstraße aus Richtung Westen
möglich. Zu 2: In der Speicherstraße wird auf der Seite des
REWE-Marktes Kurzzeitparken mittels Parkschein eingerichtet. Zu 3: Die an der Ecke Speicherstraße/Zanderstraße
verkehrsabhängige Steuerung wird überarbeitet. Zu 4: Bedingt durch die Knotenpunktgeometrie würde die
Einrichtung der gewünschten Linksabbiegebeziehung in die
Speicherstraße/Zanderstraße auch die Einrichtung einer zusätzlichen
Verkehrsphase bedeuten. Dadurch würde sich die Abwicklung des
Knotenpunkts schwieriger gestalten, alle Verkehrsgruppen hätten mit längeren
Wartezeiten zu rechnen. Da
am Nachbarknotenpunkt durch eine Wendefahrt die angestrebte Verkehrsbeziehung
möglich ist, wird von der Einrichtung des Linksabbiegers in die Zanderstraße
Abstand genommen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2015, OM 4668
Anregung an den
Magistrat vom 07.06.2016, OM 186
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2017, OM 1260