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Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-Schulen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1043 Betreff: Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-Schulen Bislang liegt dem Magistrat noch kein Bauantrag bzw. Baukonzept für die Ergänzung der Ernst- Reuter- Schule vor. Der B-Plan NW 83bNr. 1 vom 13.03.1965 setzt das über 11000 qm große Grundstück (Fl.13/Flst.8/58) als öffentliche Straßenfläche "Rhein-Main-Schnellweg, Verkehrsfläche einschließlich der von der Bebauung frei zu haltenden Schutzflächen" fest. Die mögliche künftige Schulbaufläche wird im gültigen RegFNP dargestellt als Grünfläche mit den Trassen von Straße und Schienenverbindung, entsprechend dem Gesamtverkehrsplan Frankfurt 2005, (s. §10477 STVV vom 15.12.2005 Nr. 36). Von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden bisher als zeitlich befristete oder bautechnisch angepasste Gebäude die Kindertagesstätte, die Turnhallen der Ernst- Reuter- Schule und später die Gebäude der Europäischen Schule befreit. Der Magistrat stellt eine entsprechende Befreiung vom geltenden Planungsrecht an dieser Stelle für die bauliche Ergänzung der Ernst- Reuter- Schule in Aussicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3189

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