Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-Schulen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST
1043
Betreff: Sicherung des
Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-Schulen Bislang liegt dem Magistrat noch
kein Bauantrag bzw. Baukonzept für die Ergänzung der Ernst- Reuter- Schule vor.
Der B-Plan NW 83bNr. 1 vom
13.03.1965 setzt das über 11000 qm große Grundstück (Fl.13/Flst.8/58) als
öffentliche Straßenfläche "Rhein-Main-Schnellweg, Verkehrsfläche einschließlich
der von der Bebauung frei zu haltenden Schutzflächen" fest. Die mögliche
künftige Schulbaufläche wird im gültigen RegFNP dargestellt als Grünfläche mit
den Trassen von Straße und Schienenverbindung, entsprechend dem
Gesamtverkehrsplan Frankfurt 2005, (s. §10477 STVV vom 15.12.2005 Nr. 36).
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden
bisher als zeitlich befristete oder bautechnisch angepasste Gebäude die
Kindertagesstätte, die Turnhallen der Ernst- Reuter- Schule und später die
Gebäude der Europäischen Schule befreit. Der Magistrat stellt eine entsprechende Befreiung
vom geltenden Planungsrecht an dieser Stelle für die bauliche Ergänzung der
Ernst- Reuter- Schule in Aussicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2014, OM 3189