Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1) Die Bushaltestelle "Hahnstraße" wird von der Linie 51 (Triftstraße - Schwanheim - Höchst) an Werktagen tagsüber überwiegend im 10-Minuten-Takt sowie der Quartierbuslinie Linie 84 (Oberforsthaus - Niederrad Bahnhof - Niederräder Landstraße) im 30-Minuten-Takt bedient. Zudem befindet sich rund 450 m entfernt die Straßenbahnhaltestelle "Haardtwaldplatz" und bietet mit der Linie 15 eine Verbindung in Richtung Sachsenhausen und Südbahnhof. Weiterhin liegt der Bahnhof Niederrad (Regionalzüge, S7, S8, S9, Tram 12, Bus 78) fußläufig rund 600 m entfernt und bietet zahlreiche Verbindungen zum Beispiel in Richtung Innenstadt und Hauptbahnhof. Im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen im ÖPNV bestehen ausreichende Kapazitätsreserven für zusätzliche Fahrgäste durch Beschäftigte und Besucher des Justizzentrums am Interimsstandort. Die Straßenbahnlinie 15 und die Buslinie 51 sind im jeweils relevanten Querschnitt mit weniger als 50 % der Gesamtplätze ausgelastet. Zu 2) Aufgrund der unter Punkt 1 genannten zahlreichen Verbindungen ist es nicht vorgesehen, weitere Tagesbuslinien über die Haltestelle "Hahnstraße" zu führen. Die bestehende ÖPNV-Anbindung wird als ausreichend erachtet. Zu 3) Eine Ergänzung des Haltestellennamens um einen Klammerzusatz erscheint nur bedingt sinnvoll und wird nur in begründeten Ausnahmefällen realisiert. In den digitalen Auskunftsmedien werden Haltestellen beispielsweise grundsätzlich ohne Klammerzusätze ausgegeben. Ferner ist zu berücksichtigen, dass auch in der Vergangenheit das Justizzentrum bzw. dessen einzelne Einrichtungen kein Bestandteil der Haltestellennamen im Bereich Konstablerwache war und die nun vorgeschlagene Haltestellenumbenennung lediglich für begrenzte Zeit erforderlich würde. Aus den genannten Gründen sowie in Anbetracht der mit einer Umbenennung einhergehenden Kosten ist eine generelle Umbenennung zum momentanen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Eine alternative Information auf den neuen Standort des Justizzentrums kann beispielsweise in Form einer fahrzeugseitigen Ansage erfolgen. Hierzu wird ein zusätzlicher akustischer Hinweis auf das Justizzentrum für den Zeitraum der Nutzung des Interimsstandorts geprüft. Zu 4) Die Einrichtung einer Pfeilwegweisung für den Fußverkehr vom S-Bahnhof Niederrad zum Interimsstandort des Justizzentrums in der Hahnstraße 25 ist grundsätzlich möglich.

Verknüpfte Vorlagen