Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen
Vorlagentyp: OF CDU, SPD, FDP
Begründung
Gerichtsstandort sicherstellen Der Magistrat wird gebeten:
- Falls noch nicht geschehen, mit den zuständigen Stellen (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt FfM) in Kontakt zu treten und zu klären, mit welchem Verkehrsaufkommen durch den Umzug an den Interimsstandort an der Hahnstraße 25 zu rechnen ist.
- Zu berichten, ob bestehende Buslinien durch eine Veränderung der Streckenführung die Station Hahnstraße anfahren können, um den Standort besser zu bedienen.
- Die Bushaltestelle Hahnstraße vorübergehend umzubenennen in "Hahnstraße (Justizzentrum)", sobald und solange das Gebäude von der Justiz genutzt wird.
- Vor dem S-Bahnhof Niederrad eine Beschilderung anzubringen, die den Weg zum Interimsstandort des Justizzentrums weist. Begründung: In diesem Jahr ziehen Teile des Justizzentrums von der Konstablerwache (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt FfM) aufgrund des Umbaus in die Interimsräumlichkeiten in Niederrad, Hahnstraße 25 um (https://hessen.de/presse/baustelle-des-justizzentrums-an-der-konstablerwache-in -frankfurt-am-main-besucht). Durch den Umzug ändert sich für viele Jahre der Arbeitsweg nicht nur für 1.850 Bedienstete (zu den Zahlen vgl. https://www.frankfurter-anwaltsverein.de/wp-content/uploads/2022/02/stabsstelle- bau-eckpunkte-umbau-umzug.pdf), sondern auch für die Besucher des Justizzentrums. Am Standort Hahnstraße 25 ist deshalb mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Für Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden könnte sich durch zunehmenden Pkw-Verkehr der Parkdruck erhöhen. Rund um den Interimsstandort bestehen zwar bereits Verkehrsanschlüsse. So ist die S-Bahnstation Niederrad etwa 8 Gehminuten entfernt. Gleichwohl ist die Anbindung nicht mit der Qualität der Konstablerwache vergleichbar und nicht auf den Standort an der Hahnstraße 25 ausgelegt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.01.2024,
OF 992/5 Betreff: Verkehrsanbindung am Niederräder
Gerichtsstandort sicherstellen Der Magistrat wird gebeten: 1. Falls noch nicht geschehen, mit den zuständigen
Stellen (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des
Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt FfM) in Kontakt zu treten und zu
klären, mit welchem Verkehrsaufkommen durch den Umzug an den Interimsstandort
an der Hahnstraße 25 zu rechnen ist. 2. Zu berichten, ob bestehende Buslinien durch eine
Veränderung der Streckenführung die Station Hahnstraße anfahren können, um den
Standort besser zu bedienen. 3. Die Bushaltestelle Hahnstraße vorübergehend
umzubenennen in "Hahnstraße (Justizzentrum)", sobald und solange das Gebäude
von der Justiz genutzt wird. 4. Vor dem S-Bahnhof Niederrad
eine Beschilderung anzubringen, die den Weg zum Interimsstandort des
Justizzentrums weist. Begründung: In diesem Jahr ziehen Teile des Justizzentrums von
der Konstablerwache (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts,
Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt FfM) aufgrund des
Umbaus in die Interimsräumlichkeiten in Niederrad, Hahnstraße 25 um
(https://hessen.de/presse/baustelle-des-justizzentrums-an-der-konstablerwache-in
-frankfurt-am-main-besucht). Durch den Umzug ändert sich für viele Jahre der
Arbeitsweg nicht nur für 1.850 Bedienstete (zu den Zahlen vgl.
https://www.frankfurter-anwaltsverein.de/wp-content/uploads/2022/02/stabsstelle-
bau-eckpunkte-umbau-umzug.pdf), sondern auch für die Besucher des
Justizzentrums. Am Standort Hahnstraße 25 ist deshalb mit einem höheren
Verkehrsaufkommen zu rechnen. Für Anwohner und die umliegenden
Gewerbetreibenden könnte sich durch zunehmenden Pkw-Verkehr der Parkdruck
erhöhen. Rund um den Interimsstandort bestehen zwar bereits Verkehrsanschlüsse.
So ist die S-Bahnstation Niederrad etwa 8 Gehminuten entfernt. Gleichwohl ist
die Anbindung nicht mit der Qualität der Konstablerwache vergleichbar und nicht
auf den Standort an der Hahnstraße 25 ausgelegt. Antragsteller:
CDU
SPD
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5
am 26.01.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5059 2024
Die Vorlage OF 992/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme