Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 (II)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST
1027
Betreff: Schaffung einer
Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen
Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 (II) Der Vorschlag des OBR 5 ist zu
begrüßen, da bisher im Frankfurter öffentlichen Raum eine explizite Erinnerung
an die Deportation und Ermordungen von Kindern jüdischer Herkunft in der
NS-Zeit nicht vorhanden ist. Die Anbringung einer Gedenktafel am Jüdischen
Kinderheim Ebersheimstraße scheiterte vor Jahren an der fehlenden Zustimmung
des Hauseigentümers. Da das frühere Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße
nicht mehr steht, stellt sich die Frage nach der geeigneten Form der
Erinnerung. Die wünschenswerte Errichtung einer Gedenkstelle (auf dem kleinen
Platz Gartenstraße/Hans-Thoma-Straße) muss - um realisiert zu werden -
verschiedene Kriterien erfüllen: a) Inhaltliche
Kriterien Die
Ernsthaftigkeit und die historische Bedeutung der Thematik stellen sehr hohe
Anforderungen an die künstlerische Qualität einer solchen Gedenkstelle. Eine
den Geschehnissen angemessene künstlerische Umsetzung muss gewährleistet
werden. Das Kulturamt steht hierbei mit seiner langjährigen Kompetenz im
Bereich Kunst im öffentlichen Raum zur Seite. b) Sicherheitstechnische
Kriterien Ein Denkmal muss
verkehrssicherheitstechnische Auflagen erfüllen sowie die Auflagen des
Grünflächenamtes (auf dem Platz stehen zwei große Bäume). Die Nachhaltigkeit
des Denkmals hinsichtlich des Materials und der Befestigung muss gewährleitet
sein. Es darf kein Verletzungsrisiko z. B. für Kinder geben (gegenüber des
Platzes befindet sich die Schiller-Schule). c) Finanzielle
Kriterien Für die
Realisierung der Gedenkstelle muss ein detaillierter Kosten- und
Finanzierungsplan aufgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in der
Regel die Errichtung eines Denkmals die Summe von 5.000 € bei Weitem
übersteigt. Sobald die oben genannten
Voraussetzungen erfüllt sind, kann über weitere Maßnahmen zur Errichtung und
Gestaltung entschieden werden. In den Abstimmungsprozess sollten das Kulturamt, das
Stadtplanungsamt, das Amt für Straßenbau und Erschließung, das Grünflächenamt,
der Ortsbeirat und die Initiatoren einbezogen werden. Angesichts der Thematik
erachtet der Magistrat es außerdem als notwendig, die Jüdische Gemeinde in die
Entscheidungsfindung einzubeziehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.05.2015, OIB 354