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Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 (II)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1027 Betreff: Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 (II) Der Vorschlag des OBR 5 ist zu begrüßen, da bisher im Frankfurter öffentlichen Raum eine explizite Erinnerung an die Deportation und Ermordungen von Kindern jüdischer Herkunft in der NS-Zeit nicht vorhanden ist. Die Anbringung einer Gedenktafel am Jüdischen Kinderheim Ebersheimstraße scheiterte vor Jahren an der fehlenden Zustimmung des Hauseigentümers. Da das frühere Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße nicht mehr steht, stellt sich die Frage nach der geeigneten Form der Erinnerung. Die wünschenswerte Errichtung einer Gedenkstelle (auf dem kleinen Platz Gartenstraße/Hans-Thoma-Straße) muss - um realisiert zu werden - verschiedene Kriterien erfüllen: a) Inhaltliche Kriterien Die Ernsthaftigkeit und die historische Bedeutung der Thematik stellen sehr hohe Anforderungen an die künstlerische Qualität einer solchen Gedenkstelle. Eine den Geschehnissen angemessene künstlerische Umsetzung muss gewährleistet werden. Das Kulturamt steht hierbei mit seiner langjährigen Kompetenz im Bereich Kunst im öffentlichen Raum zur Seite. b) Sicherheitstechnische Kriterien Ein Denkmal muss verkehrssicherheitstechnische Auflagen erfüllen sowie die Auflagen des Grünflächenamtes (auf dem Platz stehen zwei große Bäume). Die Nachhaltigkeit des Denkmals hinsichtlich des Materials und der Befestigung muss gewährleitet sein. Es darf kein Verletzungsrisiko z. B. für Kinder geben (gegenüber des Platzes befindet sich die Schiller-Schule). c) Finanzielle Kriterien Für die Realisierung der Gedenkstelle muss ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan aufgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel die Errichtung eines Denkmals die Summe von 5.000 € bei Weitem übersteigt. Sobald die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann über weitere Maßnahmen zur Errichtung und Gestaltung entschieden werden. In den Abstimmungsprozess sollten das Kulturamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Straßenbau und Erschließung, das Grünflächenamt, der Ortsbeirat und die Initiatoren einbezogen werden. Angesichts der Thematik erachtet der Magistrat es außerdem als notwendig, die Jüdische Gemeinde in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.05.2015, OIB 354