Auswertung der Lärmmessstation Oberrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST
1025
Betreff: Auswertung der
Lärmmessstation Oberrad Zu den Fragen 1 und 3:
Die Verordnung über die
Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt vom 13.10.2011
wurde von der Hessischen Landesregierung erlassen. Zur Beantwortung der Anfrage
hat der Magistrat mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung (HMWVL) Kontakt aufgenommen. Das HMWVL hat folgendermaßen Stellung genommen:
"In den sechs verkehrsreichsten
Monaten des Jahres 2012 wurde an der Messstation 45 in Frankfurt Oberrad ein
Dauerschallpegel von LAeq 57,6 dB(A) gemessen. Dieser Wert entspricht dem von
der Fraport AG veröffentlichten gerundeten Wert von 58 dB(A). Auf Basis der
Berechnungen, die der Lärmschutzbereichsverordnung für den Flughafen Frankfurt
Main zugrunde liegen, wurde für die Koordinaten der Messstation 45 für das Jahr
2020 ein Immissionspegel von LAeq 58,5 dB(A) prognostiziert. Somit
unterschreitet der in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 2012
gemessene Pegel den für das Jahr 2020 prognostizierten Pegel um 0,9 dB(A). Der
Lärmschutzbereich wird nach den bundesrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf
einen künftigen Flugbetrieb festgesetzt, der nur durch eine Prognose zu
bestimmen ist. Durch Zählung des aktuellen Flugverkehrs bzw. durch Messung der
von ihm ausgehenden Lärmbelastungen lässt sich der Lärmschutzbereich daher
nicht festsetzen. Auch unterliegen Messungen immer äußeren Einflüssen sowie
einer jährlich in begrenztem Umfang schwankenden Betriebsrichtungsverteilung,
so dass eine hundertprozentig genaue Übereinstimmung mit Berechnungsergebnissen
nicht möglich ist. Die von Ihnen dargelegte Befürchtung, dass die im Rahmen des
Verfahrens zur Festsetzung des Lärmschutzbereichs durchgeführte
Immissionsberechnung nicht zutreffend sei, teilen wir wegen der dargelegten
Unterschreitung um 0,9 dB(A) und wegen der weiteren vorgenannten Gründe
nicht." Der Magistrat bezweifelt, dass bei
701.000 Flugbewegungen die im Zuge des Planfeststellungsbeschlusses
durchgeführten Berechnungen die tatsächliche Lärmbelastung widerspiegeln.
Leider stehen dem Magistrat derzeit keinerlei rechtlichen Möglichkeiten zur
Verfügung, eine neue Berechnung einzufordern. Zur Frage 2: Im Jahresmittel herrscht zu etwa 75 % der Zeit eines
Jahres Betriebsrichtung (BR) 25 (Westbetrieb) und zu etwa 25 % der Zeit eines
Jahres Betriebsrichtung 07 (Ostbetrieb). Bei Betriebsrichtung 25 werden südlich
an Oberrad vorbei Landungen auf die Nordwestbahn geführt (die Anflugroute
befindet sich in Höhe des Waldfriedhofs Oberrad). Bei Betriebsrichtung 07
werden Starts nach Nordosten über Oberrad geführt. An der Fluglärmmessstelle
der Fraport AG in Oberrad sind die durch Starts hervorgerufenen Maximalpegel
höher als die Pegel, die durch die Landungen verursacht werden. Monate mit
hohem Anteil an BR 25 weisen daher tendenziell niedrigere energieäquivalente
Dauerschallpegel auf als Monate mit hohem Anteil an BR 07. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 15.03.2013, V 677