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Auswertung der Lärmmessstation Oberrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1025 Betreff: Auswertung der Lärmmessstation Oberrad Zu den Fragen 1 und 3: Die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt vom 13.10.2011 wurde von der Hessischen Landesregierung erlassen. Zur Beantwortung der Anfrage hat der Magistrat mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) Kontakt aufgenommen. Das HMWVL hat folgendermaßen Stellung genommen: "In den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 2012 wurde an der Messstation 45 in Frankfurt Oberrad ein Dauerschallpegel von LAeq 57,6 dB(A) gemessen. Dieser Wert entspricht dem von der Fraport AG veröffentlichten gerundeten Wert von 58 dB(A). Auf Basis der Berechnungen, die der Lärmschutzbereichsverordnung für den Flughafen Frankfurt Main zugrunde liegen, wurde für die Koordinaten der Messstation 45 für das Jahr 2020 ein Immissionspegel von LAeq 58,5 dB(A) prognostiziert. Somit unterschreitet der in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres 2012 gemessene Pegel den für das Jahr 2020 prognostizierten Pegel um 0,9 dB(A). Der Lärmschutzbereich wird nach den bundesrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf einen künftigen Flugbetrieb festgesetzt, der nur durch eine Prognose zu bestimmen ist. Durch Zählung des aktuellen Flugverkehrs bzw. durch Messung der von ihm ausgehenden Lärmbelastungen lässt sich der Lärmschutzbereich daher nicht festsetzen. Auch unterliegen Messungen immer äußeren Einflüssen sowie einer jährlich in begrenztem Umfang schwankenden Betriebsrichtungsverteilung, so dass eine hundertprozentig genaue Übereinstimmung mit Berechnungsergebnissen nicht möglich ist. Die von Ihnen dargelegte Befürchtung, dass die im Rahmen des Verfahrens zur Festsetzung des Lärmschutzbereichs durchgeführte Immissionsberechnung nicht zutreffend sei, teilen wir wegen der dargelegten Unterschreitung um 0,9 dB(A) und wegen der weiteren vorgenannten Gründe nicht." Der Magistrat bezweifelt, dass bei 701.000 Flugbewegungen die im Zuge des Planfeststellungsbeschlusses durchgeführten Berechnungen die tatsächliche Lärmbelastung widerspiegeln. Leider stehen dem Magistrat derzeit keinerlei rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, eine neue Berechnung einzufordern. Zur Frage 2: Im Jahresmittel herrscht zu etwa 75 % der Zeit eines Jahres Betriebsrichtung (BR) 25 (Westbetrieb) und zu etwa 25 % der Zeit eines Jahres Betriebsrichtung 07 (Ostbetrieb). Bei Betriebsrichtung 25 werden südlich an Oberrad vorbei Landungen auf die Nordwestbahn geführt (die Anflugroute befindet sich in Höhe des Waldfriedhofs Oberrad). Bei Betriebsrichtung 07 werden Starts nach Nordosten über Oberrad geführt. An der Fluglärmmessstelle der Fraport AG in Oberrad sind die durch Starts hervorgerufenen Maximalpegel höher als die Pegel, die durch die Landungen verursacht werden. Monate mit hohem Anteil an BR 25 weisen daher tendenziell niedrigere energieäquivalente Dauerschallpegel auf als Monate mit hohem Anteil an BR 07. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.03.2013, V 677

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