Zukunft des Boehleparks
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1024
Betreff: Zukunft des Boehleparks Der Boehlepark war als Maßnahme für den Haushalt 2010 / 2011 angemeldet. Im Prozess der Haushaltsgespräche wurden die beantragten Mittel jedoch nicht genehmigt. Die Maßnahme ist derzeit zurückgestellt, da im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Anmeldung von neuen, investiven Bedarfen nur zulässig ist, wenn sie der Substanzerhaltung oder in einem besonderen Maß der Zukunftssicherung dienen. Diese Vorgaben treffen auf den Boehlepark aus der Sicht des Magistrats nicht zu: - In der Umgebung des Boehleparks gibt es eine vorwiegend lockere Bebauung bzw. eine Bebauung mit wohnungsnahen, hauseigenen Gärten. - Es gibt einen hohen Anteil von Grün- und Freiflächen, der gesamte Stadtteil liegt in erreichbarer Nähe zum Stadtwald / GrünGürtel. Die Bebauung des Henninger Areals kann aus der Sicht des Magistrats nicht als Argument für eine durch die Stadt Frankfurt zu finanzierende Maßnahme herangezogen werden. Grundsätzlich kann bei der Ausweisung von Neubaugebieten eine vorhandene Grünfläche nicht zur Berechnung des Grünanteils des Bebauungsplans einbezogen werden oder als zu nutzende Grünfläche in Ansatz gebracht werden. Dies gilt insbesondere in diesem Fall, bei dem der vermeintlich öffentliche Raum in Privatbesitz ist. Seit dem Sommer letzten Jahres kommt ein weiterer Faktor hinzu: Bei einem Termin mit dem Grundstückseigentümer, der Hessenwasser GmbH, wurde dem Fachamt mitgeteilt, dass der unterirdische Wasservorratsbehälter saniert werden muss. Es gibt derzeit noch keine Festlegung der Hessenwasser GmbH, ob der vorhandene Behälter saniert wird oder im östlichen Teil des Boehleparks ein neues Bauwerk eingefügt wird. In beiden Fällen ist aber ein weitreichender Eingriff in die Oberfläche des Parks erforderlich, eventuell sind auch Arbeiten an den bestehenden, oberirdischen Bauten durchzuführen. Es ist somit in den nächsten Jahren nicht mit einer Sanierung und Grunderneuerung des Parks zu rechnen.