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Stärkere Heranziehung der Freiwilligen Feuerwehren zu Einsätzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2011, ST 1017 Betreff: Stärkere Heranziehung der Freiwilligen Feuerwehren zu Einsätzen Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main kann nicht bestätigen, dass die Frankfurter Freiwilligen Feuerwehren unter mangelhafter Motivation und Perspektivlosigkeit leiden. Die Zusammenarbeit ist konstruktiv und absolut zielführend. Seit vielen Jahren wird mit hohem Engagement gemeinsam die Gefahrenabwehr für die Stadt Frankfurt am Main sichergestellt. Die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Einführung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 wurden seinerzeit mit den Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren von Seiten des Magistrats umfassend kommuniziert und die bestehenden Regelungen unter Mitarbeit der Wehrführungen eingeführt. Die Freiwillige Feuerwehren sind unverzichtbarer Teil der Sicherheitsarchitektur in Frankfurt am Main, in denen es Berufsfeuerwehr und Freiwillige Wehren gibt und zusammenarbeiten - wie dies in Frankfurt am Main der Fall ist. Eine Abwägung, wann welche Wehr eingesetzt wird, unter der Prämisse, den Grundschutz für die Einwohner der Stadt Frankfurt am Main mit einem maximalen Erreichungsgrad sicherzustellen, ist erforderlich. Eine wesentliche Größe dieser Aufgabenstellung ist eine kurze Interventionszeit für eine schnelle und qualifizierte Hilfe bei der Brandbekämpfung, technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst. Von Seiten der Freiwilligen Feuerwehren kann nachvollziehbar aus dem Ehrenamt heraus keine garantierte Zusage über eine jederzeitige Mindestverfügbarkeit von Einsatzkräften mit einem qualifizierten Ausbildungsstand im Alarmierungsfall gemacht werden. Eine flächendeckende und permanente Personalvorhaltung im Brandschutz kann im Stadtgebiet ausschließlich durch die Berufsfeuerwehr garantiert und sichergestellt werden, wie dies im Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 festgeschrieben ist. Die entsprechenden Einsatzkonzepte sehen eine umfassende Einbindung der Freiwilligen Feuerwehren vor: Sie werden bei den in der Alarm- und Ausrückeordnung festgeschriebenen Einsatzlagen zusätzlich zu den Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr im örtlichen Zuständigkeitsbereich alarmiert und vor Ort entsprechend der Einsatzsituation, Leistungsfähigkeit und Eintreffzeit der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr eingesetzt. Darüber hinausgehend erfolgt weiterhin der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren bei Unwetterlagen und Großeinsätzen sowie bei planbaren Einsätzen oder Tätigkeiten mit Vorlaufzeit (z.B. Wachbesetzung eines Standortes der Berufsfeuerwehr) stadtweit. Im Falle eines Katastrophenschutzeinsatzes werden Freiwillige Feuerwehren deutschlandweit eingesetzt. Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren sind darüber hinaus in einzelnen Sonderaufgaben z.B. als Schnell-Einsatz-Gruppe-(SEG)Rettungsdienst, als Unterstützungseinheit, als Einheiten des Katastrophenschutzes sowie als Versorgungskomponenten eingeplant. Ferner sind sie in die Durchführung der Brandschutzerziehung eingebunden. Von Seiten des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main sind die baulichen und technischen Standards für die Freiwilligen Feuerwehren hoch. Im Rahmen des Prioritätenprogramms werden kontinuierlich Feuerwehrhäuser erneuert und neu gebaut sowie die Fahrzeugausstattung erneuert. Die Ausstattung der Wehren mit Fahrzeugen erfolgt einheitlich auf hohem Niveau. Die persönliche Schutzausrüstung entspricht der Ausstattung der Berufsfeuerwehr und der Ausbildungsstand ist durch entsprechende Lehrgangsangebote hoch anzusiedeln. Alle Mitglieder der Einsatzabteilungen werden mit Funkmeldeempfängern zur schnellen Alarmierung im Einsatzfall ausgestattet. Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die Fragen des Ortsbeirats wie folgt: zu 1.) Die Freiwillige Feuerwehr Bergen hatte im Jahr 2010 insgesamt 20 Einsätze und die Freiwillige Feuerwehr Enkheim insgesamt 32 Einsätze. zu 2.) Die Einsätze der FF-Bergen verteilten sich im Jahr 2010 auf fünf Tage und die Einsätze der FF-Enkheim auf neun Tage. zu 3.) Nach dem Kenntnisstand des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main haben die Angehörigen der Frankfurter Freiwilligen Feuerwehren eine hohe Motivation und gute Einsatzroutine. zu 4.) Die jeweiligen örtlichen Wehrführungen leisten durchweg eine positive und anerkennenswerte Arbeit. zu 5.) Die Freiwillige Feuerwehr Bergen ist zusätzlich zu ihren kommunalen Basisaufgaben im Brandschutz und der Technischen Hilfeleistung Teil eines Löschzugs des Katastrophenschutzes. zu 6.) Die Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr Bergen in den Katastrophenschutz ist aus Sicht des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main effizient, da nur durch eine gesamtheitliche Aufgabenwahrnehmung durch Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren die rechtlichen Vorgaben erfüllt und die jederzeitige Erhaltung der Schutzziele zum Wohle der Bevölkerung sichergestellt werden können. zu 7.) Die aus Sicht des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main wichtige und notwendige Wahrnehmung von Sonderaufgaben durch Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr stellen eine wesentliche Aufgabe im gesamtheitlichen Gefahrenabwehrkonzept dar. zu 8.) Anzahl und Verteilung der Wachstandorte der Berufsfeuerwehr sind nicht relevant für eine Einsatzbeteiligung der Freiwilligen Feuerwehren. Grundlage zur Alarmierung einer Freiwilligen Feuerwehr ist das jeweilige Schadensereignis und das daraus resultierende Alarmstichwort. zu 9.) Im Falle eines Duplizitätsereignisses und der Nichtverfügbarkeit des Hilfeleistungslöschfahrzeugs der Bereichswache 11 in Enkheim wird je nach örtlicher Lage des Einsatzortes im Stadtteil Bergen die Bereichsleitungswache 1 (Feuerwehrstraße, Eckenheim) oder Bereichswache 40 (Franziusstraße, Ostend) nach Bergen entsendet. Die Anfahrtszeit für einen angenommenen Schadensort in der Ortsmitte von Bergen beträgt - der Berechnung des von der Branddirektion verwendeten Simulationsprogramms entsprechend - von der Bereichsleitungswache 1 ca. 9,9 Minuten und von der Bereichswache 40 ca. 14,4 Minuten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 31.05.2011, V 34

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