Stärkere Heranziehung der Freiwilligen Feuerwehren zu Einsätzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2011, ST
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Betreff: Stärkere
Heranziehung der Freiwilligen Feuerwehren zu Einsätzen Der Magistrat
der Stadt Frankfurt am Main kann nicht bestätigen, dass die Frankfurter
Freiwilligen Feuerwehren unter mangelhafter Motivation und Perspektivlosigkeit
leiden. Die Zusammenarbeit ist konstruktiv
und absolut zielführend. Seit vielen Jahren wird mit hohem Engagement gemeinsam
die Gefahrenabwehr für die Stadt Frankfurt am Main sichergestellt. Die Entscheidungen im Zusammenhang mit der
Einführung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 wurden seinerzeit mit
den Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren von Seiten des Magistrats
umfassend kommuniziert und die bestehenden Regelungen unter Mitarbeit der
Wehrführungen eingeführt. Die Freiwillige Feuerwehren sind unverzichtbarer
Teil der Sicherheitsarchitektur in Frankfurt am Main, in denen es
Berufsfeuerwehr und Freiwillige Wehren gibt und zusammenarbeiten - wie dies in
Frankfurt am Main der Fall ist. Eine Abwägung, wann welche Wehr eingesetzt
wird, unter der Prämisse, den Grundschutz für die Einwohner der Stadt Frankfurt
am Main mit einem maximalen Erreichungsgrad sicherzustellen, ist erforderlich.
Eine wesentliche Größe dieser Aufgabenstellung ist eine kurze Interventionszeit
für eine schnelle und qualifizierte Hilfe bei der Brandbekämpfung, technischen
Hilfeleistung und im Rettungsdienst. Von Seiten der Freiwilligen Feuerwehren kann
nachvollziehbar aus dem Ehrenamt heraus keine garantierte Zusage über eine
jederzeitige Mindestverfügbarkeit von Einsatzkräften mit einem qualifizierten
Ausbildungsstand im Alarmierungsfall gemacht werden. Eine flächendeckende und
permanente Personalvorhaltung im Brandschutz kann im Stadtgebiet ausschließlich
durch die Berufsfeuerwehr garantiert und sichergestellt werden, wie dies im
Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 festgeschrieben ist. Die entsprechenden Einsatzkonzepte sehen eine
umfassende Einbindung der Freiwilligen Feuerwehren vor: Sie werden bei den in
der Alarm- und Ausrückeordnung festgeschriebenen Einsatzlagen zusätzlich zu den
Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr im örtlichen Zuständigkeitsbereich alarmiert
und vor Ort entsprechend der Einsatzsituation, Leistungsfähigkeit und
Eintreffzeit der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr eingesetzt. Darüber
hinausgehend erfolgt weiterhin der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren bei
Unwetterlagen und Großeinsätzen sowie bei planbaren Einsätzen oder Tätigkeiten
mit Vorlaufzeit (z.B. Wachbesetzung eines Standortes der Berufsfeuerwehr)
stadtweit. Im Falle eines Katastrophenschutzeinsatzes werden Freiwillige
Feuerwehren deutschlandweit eingesetzt. Einheiten der Freiwilligen Feuerwehren sind darüber
hinaus in einzelnen Sonderaufgaben z.B. als
Schnell-Einsatz-Gruppe-(SEG)Rettungsdienst, als Unterstützungseinheit, als
Einheiten des Katastrophenschutzes sowie als Versorgungskomponenten eingeplant.
Ferner sind sie in die Durchführung der Brandschutzerziehung eingebunden.
Von Seiten des Magistrats der Stadt Frankfurt am
Main sind die baulichen und technischen Standards für die Freiwilligen
Feuerwehren hoch. Im Rahmen des Prioritätenprogramms werden kontinuierlich
Feuerwehrhäuser erneuert und neu gebaut sowie die Fahrzeugausstattung erneuert.
Die Ausstattung der Wehren mit Fahrzeugen erfolgt einheitlich auf hohem Niveau.
Die persönliche Schutzausrüstung entspricht der Ausstattung der Berufsfeuerwehr
und der Ausbildungsstand ist durch entsprechende Lehrgangsangebote hoch
anzusiedeln. Alle Mitglieder der Einsatzabteilungen werden mit
Funkmeldeempfängern zur schnellen Alarmierung im Einsatzfall ausgestattet.
Dies vorangestellt, beantwortet der Magistrat die
Fragen des Ortsbeirats wie folgt: zu 1.) Die Freiwillige Feuerwehr Bergen hatte im Jahr 2010
insgesamt 20 Einsätze und die Freiwillige Feuerwehr Enkheim insgesamt 32
Einsätze. zu 2.) Die Einsätze der FF-Bergen verteilten sich im Jahr
2010 auf fünf Tage und die Einsätze der FF-Enkheim auf neun Tage. zu 3.) Nach dem Kenntnisstand des Magistrats der Stadt
Frankfurt am Main haben die Angehörigen der Frankfurter Freiwilligen
Feuerwehren eine hohe Motivation und gute Einsatzroutine. zu 4.) Die jeweiligen örtlichen Wehrführungen leisten
durchweg eine positive und anerkennenswerte Arbeit. zu 5.) Die Freiwillige Feuerwehr Bergen ist zusätzlich zu
ihren kommunalen Basisaufgaben im Brandschutz und der Technischen Hilfeleistung
Teil eines Löschzugs des Katastrophenschutzes. zu 6.) Die Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr Bergen in
den Katastrophenschutz ist aus Sicht des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main
effizient, da nur durch eine gesamtheitliche Aufgabenwahrnehmung durch
Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren die rechtlichen Vorgaben erfüllt
und die jederzeitige Erhaltung der Schutzziele zum Wohle der Bevölkerung
sichergestellt werden können. zu 7.) Die aus Sicht des Magistrats der Stadt Frankfurt am
Main wichtige und notwendige Wahrnehmung von Sonderaufgaben durch Einheiten der
Freiwilligen Feuerwehr stellen eine wesentliche Aufgabe im gesamtheitlichen
Gefahrenabwehrkonzept dar. zu 8.) Anzahl und Verteilung der Wachstandorte der
Berufsfeuerwehr sind nicht relevant für eine Einsatzbeteiligung der
Freiwilligen Feuerwehren. Grundlage zur Alarmierung einer Freiwilligen
Feuerwehr ist das jeweilige Schadensereignis und das daraus resultierende
Alarmstichwort.
zu 9.) Im Falle eines Duplizitätsereignisses und der
Nichtverfügbarkeit des Hilfeleistungslöschfahrzeugs der Bereichswache 11 in
Enkheim wird je nach örtlicher Lage des Einsatzortes im Stadtteil Bergen die
Bereichsleitungswache 1 (Feuerwehrstraße, Eckenheim) oder Bereichswache 40
(Franziusstraße, Ostend) nach Bergen entsendet. Die Anfahrtszeit für einen
angenommenen Schadensort in der Ortsmitte von Bergen beträgt - der Berechnung
des von der Branddirektion verwendeten Simulationsprogramms entsprechend - von
der Bereichsleitungswache 1 ca. 9,9 Minuten und von der Bereichswache 40 ca.
14,4 Minuten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 31.05.2011, V 34