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Details zu der Realisierung des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier: Bereich in und um Berkersheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 100 Betreff: Details zu der Realisierung des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier: Bereich in und um Berkersheim Der Magistrat teilt mit, dass Vorhabenträger für den 4-gleisigen Ausbau der S 6 - Stadtgebiet Frankfurt - die Deutsche Bahn AG ist. Zu den gestellten Fragen haben sich die DB AG bzw. weitere beteiligte Behörden und die traffiQ wie folgt geäußert: Zu 1) Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine Linienbusverbindung zwischen der S-Bahnstation "Berkersheim" und der U5-Endhaltestelle "Preungesheim" wurden bereits in folgenden Stellungnahmen des Magistrats beschrieben: ST 1405 vom 20.09.2013 zur Anregung des Ortsbeirats OM 2177 vom 14.05.2013 ST 1047 vom 20.07.2015 zur Anregung des Ortsbeirats OM 3918 vom 10.03.2015 ST 1636 vom 23.11.2015 zur Anregung des Ortsbeirats OM 4409 vom 08.09.2015 ST 714 vom 29.04.2016 zur Anregung des Ortsbeirats OM 4858 vom 11.01.2016 ST 855 vom 30.05.2016 zur Anfrage des Ortsbeirats V 1584 vom 16.02.2016 ST 1210 vom 09.09.2016 zur Anfrage des Ortsbeirats V 57 vom 28.06.2016 Der Sachstand hat sich zwischenzeitlich nicht geändert. Die Planungen sehen vor, dass die Kleinbuslinie 25 von Harheim kommend die Bahnlinie überquert und dann bis zur ihrer neuen Endhaltestelle "Berkersheim Mitte" verkehren soll. Hier ist dann ein Anschluss an die Buslinie 39 gegeben. Diese Verlängerung der Buslinie 25, inklusive der dann notwendigen neuen Haltestellen an der S-Bahnstation "Berkersheim", hängt von der endgültigen Lage und der Ausführung und vom Fertigstellungsdatum des neuen Brückenbauwerks ab. Zu 2) Gemäß Planfeststellungsbeschluss ist der Abriss einer Reithalle aufgrund des Streckenausbaus erforderlich. Mit den Eigentümern der Halle werden derzeit Gespräche zur Abwicklung dieses Sachverhaltes geführt. Zu 3) Nach dem 4-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke bleiben alle heutigen Wegebeziehungen für den landwirtschaftlichen Verkehr erhalten. Während der Baumaßnahmen ist jedoch mit temporären Einschränkungen zu rechnen. Zu 4) Es ist nicht geplant, den Baustellenverkehr durch den Ortskern von Berkersheim zu führen. Zu 5) Der Baustellenverkehr erfolgt im Wesentlichen parallel zur Bahnstrecke und über öffentliche Straßen. Zufahrten wurden im Baustellenmanagementsystem der Straßenverkehrsbehörde hinterlegt und werden hierdurch mit der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt. Zu 6) Die Baumaßnahmen erfolgen unter dem Einsatz von Baumaschinen, -geräten und Sicherungsmaßnahmen nach dem Stand der aktuellen Technik und Richtlinien, in der Regel unter Betrieb von zwei Gleisen. Temporäre Belästigungen sind - auch nachts und an Wochenenden - aufgrund der Besonderheiten durch den Bahnbetrieb jedoch nicht vermeidbar. Entsprechende Regelungen sind im Planfeststellungsbeschluss getroffen. Die Arbeiten werden unter den Vorgaben der "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm " (AVV Baulärm) durchgeführt. Eine eingleisige Streckenführung ist nicht möglich. Bei der Main-Weser-Bahn handelt es sich um eine Hauptverkehrsstrecke. Zu 7) Gegenüber dem in der Anregung OM 597 vom 04.10.2016 erwähnten Bericht des Magistrats B 226 vom 02.09.2016, liegt zum Unterpunkt 2. "Stand der Entwicklungen des Kleingartenwesens in Frankfurt a.M., Berichtszeitraum 2013 - 2015" und dem Unterpunkt "b) U-Bahn von Preungesheim zum Frankfurter Berg" kein neuer Sachstand vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 597 Antrag vom 21.02.2017, OF 248/10