Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST
1007
Betreff: Zeilsheim:
Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße" Der an der Blauländchenstraße befindliche
Abenteuerspielplatz mit Bolzplatz befindet sich baurechtlich im Außenbereich,
ist aber nicht Bestandteil der angrenzenden Landschafsschutzzone. Aus
erschließungsrechtlicher Sicht ist eine Bebauung der Fläche grundsätzlich
möglich. Im Rahmen der Baumaßnahme ist je nach Gestaltung eine Verlängerung des
Gehweges auf der westlichen Straßenseite der Blauländchenstraße
erforderlich.
Auf dem Grundstück befinden sich
umfangreiche Baumbestände, so dass die Belange der Unteren Naturschutzbehörde
betroffen sind. Grundsätzlich hat die Untere Naturschutzbehörde einer Bebauung
dieser Fläche zugestimmt, sofern im weiteren Verfahren frühzeitig die weiteren
Details zum Schutz und Ausgleich der Bäume eingebracht und abgestimmt
werden. Vor diesem Hintergrund scheint eine
Bebauung des Abenteuerspielplatzes möglich, eine endgültige Aussage und
baurechtliche Beurteilung kann erst nach Vorlage detaillierter Planungen durch
die Bauaufsichtsbehörde erfolgen. Eine Verlagerung des Bolzplatzes auf die unbebaute
Fläche an der Klosterhofstraße am " Alten Friedhof" wird durch das verwaltende
Grünflächenamt als kritisch eingestuft, da sich diese Fläche direkt an der
Wohnbebauung befindet und mit Problemen der Anwohner aufgrund der
Lärmbelästigung durch die Jugendlichen zu rechnen ist. Der vorgeschlagene Grundstückstausch wird aus
diesem Grund vom Grünflächenamt abgelehnt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.04.2012, V 352
Antrag vom
18.12.2012, OF
593/6
Anregung vom 22.01.2013, OA 305
Antrag vom
24.04.2013, OF
718/6
Anregung vom 16.05.2013, OA 380
Antrag vom
11.08.2016, OF
132/6
Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 106