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Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007

Betreff: Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße" Der an der Blauländchenstraße befindliche Abenteuerspielplatz mit Bolzplatz befindet sich baurechtlich im Außenbereich, ist aber nicht Bestandteil der angrenzenden Landschafsschutzzone. Aus erschließungsrechtlicher Sicht ist eine Bebauung der Fläche grundsätzlich möglich. Im Rahmen der Baumaßnahme ist je nach Gestaltung eine Verlängerung des Gehweges auf der westlichen Straßenseite der Blauländchenstraße erforderlich. Auf dem Grundstück befinden sich umfangreiche Baumbestände, so dass die Belange der Unteren Naturschutzbehörde betroffen sind. Grundsätzlich hat die Untere Naturschutzbehörde einer Bebauung dieser Fläche zugestimmt, sofern im weiteren Verfahren frühzeitig die weiteren Details zum Schutz und Ausgleich der Bäume eingebracht und abgestimmt werden. Vor diesem Hintergrund scheint eine Bebauung des Abenteuerspielplatzes möglich, eine endgültige Aussage und baurechtliche Beurteilung kann erst nach Vorlage detaillierter Planungen durch die Bauaufsichtsbehörde erfolgen. Eine Verlagerung des Bolzplatzes auf die unbebaute Fläche an der Klosterhofstraße am " Alten Friedhof" wird durch das verwaltende Grünflächenamt als kritisch eingestuft, da sich diese Fläche direkt an der Wohnbebauung befindet und mit Problemen der Anwohner aufgrund der Lärmbelästigung durch die Jugendlichen zu rechnen ist. Der vorgeschlagene Grundstückstausch wird aus diesem Grund vom Grünflächenamt abgelehnt.

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