Glauburgplatz - Neue Vorgaben durch neue Bebauung?
Stellungnahme des Magistrats
Zu a): Für die im Rahmen der Baumaßnahme am Glauburgplatz beanspruchten Flächen wurden dem Bauherrn in der Baugenehmigung verbindliche Auflagen erteilt: Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Beete der Bestandsbäume an der Nordgrenze zum Spielplatz aufzuwerten. Zwei im Zuge der Kampfmittelräumung entfernte Bäume sind durch Ersatzpflanzungen nach Vorgaben des Fachamts zu ersetzen. Eine Pflege der Neupflanzungen über fünf Jahre ist sicherzustellen. Zwischen dem Hof des neuen Gebäudes und dem Spielplatz ist die Errichtung eines mittigen Tors mit automatischer, verletzungsfreier Schließung gestattet. Der Spielplatz darf nicht als Andienung für das geplante Café im Gebäude genutzt werden. Zu b): Der Magistrat sieht durch die näher gerückte Wohnbebauung keine Auswirkungen auf den Spielplatz, weder in Bezug auf dessen Nutzung noch auf eine mögliche Umgestaltung. Die Geräuschemissionen eines Spielplatzes gelten im wohnungsnahen Umfeld als sozialadäquat und sind daher grundsätzlich hinzunehmen. Die bestehende Widmung des Spielplatzes für Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren bleibt unberührt. Die DIN 18034-1 sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, Spielplätze an sich wandelnde Bedürfnisse anzupassen, was auch Veränderungen oder Erweiterungen einschließt. Für die im öffentlichen Raum stattfindenden Feste erwartet der Magistrat ebenfalls keine Einschränkungen durch das Heranrücken der Wohnbebauung.