Busbahnhof - was lange währt, wird hoffentlich endlich gut
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST
1005
Betreff: Busbahnhof - was
lange währt, wird hoffentlich endlich gut Zu 1.: Im Rahmen einer Fahrtenerhebung wurden die
Aufenthaltszeiten der Verkehrsunternehmen im Oktober 2013 und im September 2014
fahrtengenau erfasst. Gemäß dieser Erhebung bieten 14 Haltepositionen - bei
derzeitiger Entwicklung des Fernbusmarktes - ausreichende Kapazitäten.
Voraussetzung hierfür ist jedoch ein geeignetes Betriebskonzept mit flexibler
Zuweisung und Belegung der Haltepositionen und eine Bewirtschaftung des neuen
Busparkplatzes mit einer nach Aufenthaltszeiten gestaffelten Gebührenordnung.
Denkbar wären die Einrichtung von Disponenten und eine
Abtrennung/Zufahrtskontrolle des Bereichs mittels Schranken. Zu 2.: Da der Fernbusbahnhof erst im Jahr 2018 vollständig
fertig gestellt und betriebsbereit sein wird, wird auch erst im Vorlauf auf die
Inbetriebnahme ein Betriebskonzept erarbeitet. Grundsätzlich soll der
Fernbusbahnhof allen Fernbusunternehmen offen stehen, die über eine
Liniengenehmigung verfügen. Da die Nutzung des Fernbusbahnhofs mit Gebühren
belegt sein wird, ist es nicht erforderlich, mit einzelnen
Fernbuslinienbetreibern Verträge abzuschließen. Zu 3.: Nach Fertigstellung der ersten Bushaltebuchten
werden diese vorerst einzelnen Busunternehmen zugewiesen. Sobald nach
Beendigung der Baumaßnahme alle Bushaltebuchten zur Verfügung stehen und der
Fernbusbahnhof offiziell eröffnet wurde, sollen die Haltebuchten flexibel mit
Hilfe von elektronischen Hinweistafeln von allen Busunternehmen genutzt werden,
um eine maximal mögliche Anzahl von Busfahrten abzuwickeln. Zu 4.: Die genaue Aufenthaltsdauer im Bereich des
Fernbusbahnhofs bedarf, auch im Hinblick der Gebührenerhebung nach Zeit, der
Abstimmun g der Beteiligten und des Betreibers. Bisher
wurde den Bussen im Bereich der Haltestellen zum Ein- und Aussteigen eine max.
Zeitdauer von 15 Minuten genehmigt. Zu 5.: Die Bushaltebuchten innerhalb des Fernbusbahnhofs
stehen nur zum Ein- und Aussteigen zur Verfügung. Längere Standzeiten zur
Durchführung der Ruhezeiten müssen in der Umgebung auf den bekannten
ausgewiesenen Busparkplätzen, beispielsweise in der Mannheimer Straße und
Gutleutstraße, erfolgen. Zu 6.: Die Gebühren des Fernbusbahnhofs werden vertraglich
zwischen dem Betreiber und der Stadt Frankfurt am Main vereinbart. Der
Fernbusbahnhof wird durch Schranken gesichert sein. Die Ein- und Ausfahrt
werden über ein automatisches Parkticketsystem ermöglicht. Durch die Schranken
und einen zeitabhängigen Parktarif wird der Betrieb des Fernbusbahnhofs
geregelt. Ob darüber hinaus Kontrollen durch Sicherheitspersonal/Ordner
durchgeführt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Zu 7.: Die jetzigen Haltepositionen sollen entfallen. Die
Flächen sollen für andere Nutzungen, zum Beispiel für Kurzzeitparkplätze oder
Taxistände, zur Verfügung stehen. Zu 8.: Eine Entlastung, insbesondere im hinteren
Gutleutviertel, ist nicht zu erwarten, da es sich dort um reine Wartepositionen
handelt, die weiterhin stark in Anspruch genommen werden. Zu 9.: Sobald der Fernbusbahnhof in Betrieb genommen wurde,
wird auch das Dach, welches die meisten der 14 Bussteige überspannt, fertig
gestellt sein. Die Toilettenanlage wird sich im Kellergeschoss des auf dem
zweiten Baufeld entstehenden Hotels befinden. Mit Inbetriebnahme des
Fernbusbahnhofs wird auch die Toilettenanlage betriebsbereit sein. Zu 10.: Die Bussteige werden mit Mülleimern ausgestattet, so
dass die wartenden bzw. ein- und aussteigenden Fahrgäste ihren Müll dort
beseitigen können. Die Dimensionierung der Müllbehälter wird jedoch nicht so
bemessen sein, dass alle Fernbusse dort ihren gesamten Müll entsorgen können.
Eine Entleerung der Bustoiletten auf dem Gelände des Fernbusbahnhofs wird nicht
möglich sein. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.05.2016, V 14