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Busbahnhof - was lange währt, wird hoffentlich endlich gut

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1005 Betreff: Busbahnhof - was lange währt, wird hoffentlich endlich gut Zu 1.: Im Rahmen einer Fahrtenerhebung wurden die Aufenthaltszeiten der Verkehrsunternehmen im Oktober 2013 und im September 2014 fahrtengenau erfasst. Gemäß dieser Erhebung bieten 14 Haltepositionen - bei derzeitiger Entwicklung des Fernbusmarktes - ausreichende Kapazitäten. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein geeignetes Betriebskonzept mit flexibler Zuweisung und Belegung der Haltepositionen und eine Bewirtschaftung des neuen Busparkplatzes mit einer nach Aufenthaltszeiten gestaffelten Gebührenordnung. Denkbar wären die Einrichtung von Disponenten und eine Abtrennung/Zufahrtskontrolle des Bereichs mittels Schranken. Zu 2.: Da der Fernbusbahnhof erst im Jahr 2018 vollständig fertig gestellt und betriebsbereit sein wird, wird auch erst im Vorlauf auf die Inbetriebnahme ein Betriebskonzept erarbeitet. Grundsätzlich soll der Fernbusbahnhof allen Fernbusunternehmen offen stehen, die über eine Liniengenehmigung verfügen. Da die Nutzung des Fernbusbahnhofs mit Gebühren belegt sein wird, ist es nicht erforderlich, mit einzelnen Fernbuslinienbetreibern Verträge abzuschließen. Zu 3.: Nach Fertigstellung der ersten Bushaltebuchten werden diese vorerst einzelnen Busunternehmen zugewiesen. Sobald nach Beendigung der Baumaßnahme alle Bushaltebuchten zur Verfügung stehen und der Fernbusbahnhof offiziell eröffnet wurde, sollen die Haltebuchten flexibel mit Hilfe von elektronischen Hinweistafeln von allen Busunternehmen genutzt werden, um eine maximal mögliche Anzahl von Busfahrten abzuwickeln. Zu 4.: Die genaue Aufenthaltsdauer im Bereich des Fernbusbahnhofs bedarf, auch im Hinblick der Gebührenerhebung nach Zeit, der Abstimmun g der Beteiligten und des Betreibers. Bisher wurde den Bussen im Bereich der Haltestellen zum Ein- und Aussteigen eine max. Zeitdauer von 15 Minuten genehmigt. Zu 5.: Die Bushaltebuchten innerhalb des Fernbusbahnhofs stehen nur zum Ein- und Aussteigen zur Verfügung. Längere Standzeiten zur Durchführung der Ruhezeiten müssen in der Umgebung auf den bekannten ausgewiesenen Busparkplätzen, beispielsweise in der Mannheimer Straße und Gutleutstraße, erfolgen. Zu 6.: Die Gebühren des Fernbusbahnhofs werden vertraglich zwischen dem Betreiber und der Stadt Frankfurt am Main vereinbart. Der Fernbusbahnhof wird durch Schranken gesichert sein. Die Ein- und Ausfahrt werden über ein automatisches Parkticketsystem ermöglicht. Durch die Schranken und einen zeitabhängigen Parktarif wird der Betrieb des Fernbusbahnhofs geregelt. Ob darüber hinaus Kontrollen durch Sicherheitspersonal/Ordner durchgeführt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Zu 7.: Die jetzigen Haltepositionen sollen entfallen. Die Flächen sollen für andere Nutzungen, zum Beispiel für Kurzzeitparkplätze oder Taxistände, zur Verfügung stehen. Zu 8.: Eine Entlastung, insbesondere im hinteren Gutleutviertel, ist nicht zu erwarten, da es sich dort um reine Wartepositionen handelt, die weiterhin stark in Anspruch genommen werden. Zu 9.: Sobald der Fernbusbahnhof in Betrieb genommen wurde, wird auch das Dach, welches die meisten der 14 Bussteige überspannt, fertig gestellt sein. Die Toilettenanlage wird sich im Kellergeschoss des auf dem zweiten Baufeld entstehenden Hotels befinden. Mit Inbetriebnahme des Fernbusbahnhofs wird auch die Toilettenanlage betriebsbereit sein. Zu 10.: Die Bussteige werden mit Mülleimern ausgestattet, so dass die wartenden bzw. ein- und aussteigenden Fahrgäste ihren Müll dort beseitigen können. Die Dimensionierung der Müllbehälter wird jedoch nicht so bemessen sein, dass alle Fernbusse dort ihren gesamten Müll entsorgen können. Eine Entleerung der Bustoiletten auf dem Gelände des Fernbusbahnhofs wird nicht möglich sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 14

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