Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schlßborner Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Zuständigkeit für private Videoüberwachungsanlagen obliegt nicht der Stadt Frankfurt am Main. Der Ortsbeirat 01 hat die Möglichkeit sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu informieren. Der Magistrat dankt dem Ortsbeirat für den Hinweis und verweist auf die zuständige Stelle: Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Postfach 3163 65021 Wiesbaden poststelle@datenschutz.hessen.de Es wird empfohlen, zuständigkeitshalber in der Zukunft derartige Vorfälle direkt an die zuständige Stelle zu übermitteln.