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Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner Straße

Vorlagentyp: OF U.B.

Begründung

Auf die Kameraüberwachung wird nicht hingewiesen und die Antragsteller bezweifeln, dass eine private Videoüberwachung zulässig ist.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2020, OF 1213/1 Betreff: Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner Straße Am Balkon im ersten Stock des Hauses Schloßborner Straße 34A haben die Bewohner Videokameras angebracht, mit denen Gehweg und Straßenraum, also der öffentliche Raum, vor dem Haus überwacht werden. Die Überwachung der Nachbarschaft mittels Videokameras ist nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zeitnah die Bewohner der Wohnung aufzufordern, die Videokameras abzubauen. Begründung: Auf die Kameraüberwachung wird nicht hingewiesen und die Antragsteller bezweifeln, dass eine private Videoüberwachung zulässig ist. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5755 2020 Die Vorlage OF 1213/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratungsverlauf 1 Sitzung

38
38. Sitzung OBR 1
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD Volt BFF ÖkoLinX-ELF WBE FRAKTION IBF Gartenpartei fraktionsunabhängig FREIE_WÄHLER fraktionslos ÖkoLinX-ARL dFfm Die PARTEI die_farbechten_-_LINKE. RÖMER