Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner Straße
Vorlagentyp: OF U.B.
Begründung
Auf die Kameraüberwachung wird nicht hingewiesen und die Antragsteller bezweifeln, dass eine private Videoüberwachung zulässig ist.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.02.2020,
OF 1213/1 Betreff: Keine private Videoüberwachungsanlage zur
Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner Straße
Am Balkon im ersten Stock des Hauses Schloßborner Straße 34A haben die
Bewohner Videokameras angebracht, mit denen Gehweg und Straßenraum, also der
öffentliche Raum, vor dem Haus überwacht werden. Die Überwachung der
Nachbarschaft mittels Videokameras ist nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, zeitnah die Bewohner der Wohnung aufzufordern, die Videokameras
abzubauen. Begründung: Auf die Kameraüberwachung wird nicht hingewiesen und
die Antragsteller bezweifeln, dass eine private Videoüberwachung zulässig
ist. Antragsteller:
U.B.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1
am 11.02.2020, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5755 2020
Die Vorlage OF 1213/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Beratungsverlauf 1 Sitzung
38
38. Sitzung OBR 1
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD Volt BFF ÖkoLinX-ELF WBE FRAKTION IBF Gartenpartei fraktionsunabhängig FREIE_WÄHLER fraktionslos ÖkoLinX-ARL dFfm Die PARTEI die_farbechten_-_LINKE. RÖMER