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Reinigung der Freifläche vor dem Bunker Thudichumstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1003 Betreff: Reinigung der Freifläche vor dem Bunker Thudichumstraße Die Freifläche vor dem Bunker befindet sich weiterhin im Eigentum des Bundes. Gemäß Stellungnahme des Magistrats ST 784 vom 8.6.2010 wurde ein Ankauf der Fläche abgelehnt. Der Magistrat hat keine Möglichkeit, den Bund zur regelmäßigen Reinigung der Freifläche zu verpflichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1023

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