Reinigung der Freifläche vor dem Bunker Thudichumstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST
1003
Betreff: Reinigung der
Freifläche vor dem Bunker Thudichumstraße Die Freifläche vor dem Bunker befindet
sich weiterhin im Eigentum des Bundes. Gemäß Stellungnahme des Magistrats ST
784 vom 8.6.2010 wurde ein Ankauf der Fläche abgelehnt. Der Magistrat hat keine Möglichkeit, den Bund zur
regelmäßigen Reinigung der Freifläche zu verpflichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.03.2012, OM 1023