Reinigung der Freifläche vor dem Bunker in der Thudichumstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM
1023 entstanden aus Vorlage:
OF 120/7 vom
13.11.2011 Betreff: Reinigung der Freifläche vor dem Bunker in
der Thudichumstraße Der Magistrat wird gebeten, den
Eigentümer des o. a. Grundstücks zu verpflichten, die Freifläche vor dem Bunker
in der Thudichumstraße regelmäßig zu reinigen. Begründung: Auf der Freifläche zwischen dem Bunker in der
Thudichumstraße und dem Bürgersteig häufen sich regelmäßig größere Mengen von
Müll. Es sind dies vor allen Dingen größere Mengen von Papier und Verpackungen,
aber auch Plastiktüten, Papiertaschentücher, Spritzen et cetera. Für Personen,
die nach Rödelheim wollen, macht dies keinen guten Eindruck, zumal sich der
Bunker kurz vor Alt-Rödelheim befindet. Die Straßenreinigung kehrt zwar
den Bürgersteig, lässt aber den Müll auf der Freifläche liegen. Zwischen
Bürgersteig und Bunker beträgt die Entfernung ca. sechs Meter. Der Ortsbeirat
bittet daher, dafür Sorge zu tragen, dass diese Fläche mindestens alle 14 Tage
gereinigt wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.07.2012, ST 1003
Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 23 20