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Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Magistrat versteht die Bedenken gegenüber der veranschlagten Bauzeit bei der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, bittet jedoch zu bedenken, dass aufgrund der geringen Straßenbreite der Platz für den Arbeitsbereich, den Bewegungsraum und als Lagerfläche stark begrenzt ist. Daher werden die Bauarbeiten in mehreren Phasen, jeweils unter Vollsperrung, ausgeführt. Im Rahmen dieser Baumaßnahme werden auch die Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert. Für deren Herstellung sind entsprechende Platzbedarfe aus bautechnischen und aus Gründen des Arbeitsschutzes erforderlich. Auch Vorgaben der Feuerwehr spielen eine Rolle. Bei der Herstellung des neuen Entwässerungskanals kann die Feuerwehr den abgesperrten Baustellenbereich nicht mehr durchfahren. Daher dürfen die Abschnitte mit offenen Leitungsgräben eine Länge von 10 bis 20 Metern nicht überschreiten. Bei der Berechnung der Bauzeit sind die Herstellungszeiten der einzelnen Gewerke unter Berücksichtigung aller Vorgaben und der Aufrechterhaltung der Rettungswege realistisch geschätzt. Der Magistrat hat daher keinen Spielraum, die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Zu 2. und 3.: Zu diesen Punkten sind noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.