Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
Begründung
Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignet Maßnahmen, wie z.B. Poller, das Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge beparkt wird. Es sind nach meiner Beobachtung oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zufahrt erfolgt über die Bockenheimer Landstraße als auch über die Siesmayerstraße. Bei beiden Zu- und Abfahrtswegen werden an der stark frequentierten Stelle besonders Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Da es sich hierbei um eine städtische Fläche handelt, ist die Stadt in der Pflicht ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und Fußgänger und Radfahrer zu schützen. .