Antrag auf Baugutachten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM
921 entstanden aus
Vorlage: OF 87/3 vom 22.09.2016
Betreff: Antrag
auf Baugutachten Der Magistrat wird gebeten, nach Abschluss des
Umbaus der Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" der U 5 auf
der Eckenheimer Landstraße ein Baugutachten in Auftrag zu geben. Zu prüfen ist
(unter anderen),
1. ob bereits die Ausschreibung
des Bauvorhabens nur ökonomischen Prinzipien folgte oder in der Ausschreibung
auch der belastenden Situation für Anwohnerinnen und Anwohner sowie
Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber Rechnung getragen wurde; 2. auf Grundlage welcher Entscheidungsmatrix die
Vergabeentscheidung getroffen wurde, obwohl bekannt war, dass eben die
beauftrage Firma bereits große Verzögerungen beim Bau des Buchrainplatzes in
Oberrad zu verantworten hatte; 3. warum der Untergrund für die ausführende Firma
und die VGF zahllose Überraschungen bereithielt, obwohl von früheren Baustellen
(hier besonders der Umbau der Haltestellen "Deutsche Nationalbibliothek" und
"Marbachweg" ) bekannt war, dass die Karten des
Untergrundes kein verlässliches Material darstellen; 4. ob auf der Baustelle zu jedem Zeitpunkt die
Bauschutzvorschriften, wie z. B. Tragen von Schutzkleidung, Schutzhelmen,
geeigneter Hörschutz und Arbeitsverbot bei großer Hitze, eingehalten
wurden; 5. wie künftig im Vorfeld solcher
Großbaumaßnahmen im öffentlichen Raum verlässliche Informationen über den
Untergrund und die vorhandenen Versorgungsleitungen beschafft werden
können; 6. wie künftig sichergestellt werden
kann, dass Firmen, mit denen es in der Vergangenheit bei Bauprojekten bereits
eigenverschuldete Verzögerungen und Nichteinhaltung von gesetzten
Fertigstellungsfristen gegeben hat, künftig nicht mehr bei der Auftragsvergabe
berücksichtigt werden. Begründung: Obwohl der Umbau der Haltestellen "Musterschule" und
"Glauburgstraße" nach Auskunft der VGF kurz vor dem Abschluss steht, bleiben
viele Fragen offen. Eine monatelange Belastung der Anwohner und
Geschäftsinhaber, die scheinbar kaum realisiert wurde - Umsätze brachen ein,
Menschen stolperten über Rollschutt und zerrten ihre Kinderwagen hinter sich
her; Schulkinder fanden ihren Schulweg nicht und irrten über eine Baustelle,
auf der Großgerät bewegt wurde; die täglichen Wege zum Supermarkt oder zur
Apotheke wurden für Anwohnerinnen und Anwohner zur immer neuen Schnitzeljagd;
die Nebenstraßen wurden durch ein hohes Verkehrsaufkommen stark belastet -,
abgesehen von dem Lärm und Dreck, den eine solche Baustelle sowieso mit sich
bringt. Die Verzögerung der Baustelle wurde
überhaupt nur auf äußeren Druck hin eingestanden, noch immer kann nicht
befriedigend geklärt werden, wer eigentlich die Verantwortung für Planung,
Auftragsvergabe und Ausführung trägt. Die VGF und die verantwortliche Firma
schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Diese Art von Fingerzeigen ist
unwürdig und wird auch dem Anspruch der Anwohnerinnen und Anwohner sowie
Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber auf Aufklärung nicht gerecht. Da
niemand bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen und umfassend darzustellen,
wie derartige Situationen in Zukunft vermieden werden können, ist ein
unabhängiges Baugutachten die einzige Möglichkeit, um Anwohnerinnen und
Anwohner künftiger Großbaustellen vor ähnlicher Belastung zu schützen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 17.02.2017, ST 421
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.06.2018, ST 1126
Aktenzeichen: 92 10