Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä.
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM
872 entstanden aus Vorlage:
OF 212/5 vom
19.10.2016 Betreff: Herstellen der Zugänglichkeit der
Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen
mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob in der Sachsenhäuser Fritz-Kissel-Siedlung 1. feuerpolizeiliche Vorschriften hinsichtlich der
Zugänglichkeit der Wohngebäude und Kennzeichnung von Feuerwehreinfahrten
eingehalten werden; 2. die Bedingungen für Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen sowie Mütter mit Kinderwagen zumutbar sind und den
gültigen Vorschriften entsprechen sowie 3. die Punkte 1. und 2. durch Ausweisen von
Sperrflächen und Anbringen von Parkmarkierungen ggf. entsprechend
sichergestellt werden können. Begründung: Die Fritz-Kissel-Siedlung zeichnet sich durch
besonders großflächige Areale mit Wohnblockbebauung aus; die Wohneinheiten sind
dadurch größtenteils straßenfern und nur über Fußwege erreichbar. Der Parkdruck
in den die Areale eingrenzenden Straßen, vor allem von abends bis morgens,
teilweise aber auch tagsüber, führt dazu, dass die Wohngrundstücke nur noch für
Fußgänger erreichbar sind. Die Feuerwehreinfahrten sind in dieser Zeit
größtenteils zugeparkt. Hierdurch können Feuerwehr, Krankenwagen u. a. nicht
auf die Grundstücke gelangen. Verursacht wird dies dadurch, dass die
Feuerwehreinfahrten z. T. nur durch sehr kleine Schilder gekennzeichnet sind
(siehe Abbildung). Es fehlt jegliche Art von Straßenmarkierungen und
Sperrflächen. Fast alle Autofahrer übersehen die kleinen Schilder bzw. nehmen
sie nicht ernst. Für die Parkenden ist in keiner Weise erkennbar, wo genau und
wie viele Meter sie freihalten müssen. Durch das lückenlose Zuparken aller
Bordsteinabsenkungen an den Fußwegen wird es allen Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen sehr schwer gemacht, auf das Grundstück und zu ihren
Wohnungen zu gelangen. Die Unzugänglichkeit der abgesenkten Bordsteine, da
Autos fast lückenlos davor stehen, erschwert erheblich den Wohnungszugang -
besonders aber für gehschwache Menschen mit Rollatoren oder für Mütter mit
Kinderwagen. Für Rollstuhlfahrer ist der Zugang zu den Grundstücken vor allem
abends und nachts geradezu unmöglich. Auch die Müllwerker der FES behindert
diese Parksituation tagsüber nicht unerheblich bei der Leerung der
Müllcontainer. Die Problematik zeigt sich
insbesondere in den Straßen Ziegelhüttenweg, Liegnitzer Straße,
Teplitz-Schönauer-Straße, Karlsbader Straße, Aussiger Straße, Bodenbacher
Weg, Beuthener Straße und Breslauer Straße. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.03.2017, ST 557
Antrag vom
04.11.2018, OF
1087/5
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3974
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1