Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä. (2)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM
3974 entstanden aus
Vorlage: OF 1087/5 vom
04.11.2018 Betreff: Herstellen der Zugänglichkeit der
Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen
mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä. (2) Vorgang: OM 872/16 OBR 5; ST 557/17 Der Magistrat wird aufgefordert, in der
Fritz-Kissel-Siedlung die notwendigen Flächen für Hubrettungsfahrzeuge der
Feuerwehr zur Sicherung des Rettungsweges durch Schaffung einer neuen
Parkraumordnung zu schaffen. Hierzu ist es notwendig, die Wohnungsbauträger
abermals und mit dem nötigen Nachdruck aufzufordern, mit der Branddirektion in
Kontakt zu treten, um die Zufahrtssituation für Rettungsfahrzeuge im Brandfall
eindeutig zu kennzeichnen. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert,
sobald diese Abstimmung erfolgt ist, eine entsprechende Grenzmarkierung
anzuordnen, die dann auch die Parkordnung regelt. Im Zuge
dieser Erneuerungsmaßnahmen werden insbesondere die Bedingungen für ältere
Menschen, mobilitätseingeschränkte Menschen und Verkehrsteilnehmende mit
Kinderwagen verbessert, insbesondere durch das Absenken bzw. Freihalten der
Bordsteine.
Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 557 vom
13.03.2017 die oben genannten Maßnahmen zugesagt, geschehen ist bislang
allerdings nichts dergleichen. Allerdings haben die Nassauische
Heimstätte und die GWH Schilder an den Müllplätzen angebracht, die jedoch
spätestens ab 19:00 Uhr wirkungslos sind, da abends der Parkdruck am höchsten
ist (siehe Abb.).
Das Freihalten der
Bordsteinabsenkungen bzw. das Absenken der Bordsteine, falls erforderlich,
hilft nicht nur der Müllabfuhr, sondern ist auch notwendig, damit ältere
Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen und Menschen mit Kinderwagen oder
Fahrrädern die Grundstücke verlassen können - was sehr oft nicht möglich ist,
da so eng geparkt wird. Völlig unverständlich ist aber, dass die
Wohnungsgesellschaften die Müllplätze als Priorität setzen, anstatt dafür zu
sorgen, dass sämtliche Feuerwehrzufahrten frei gehalten werden. Nicht jede
Wohnung auf den weitläufigen Grundstücken ist von der Straße her für
Löscharbeiten zugänglich. Abends wird immer noch jeglicher Zugangsweg zu den
Grundstücken zugeparkt. Teilweise parken Autos bereits schon in den Grünflächen
der Wohnanlagen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.11.2016, OM 872
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.03.2017, ST 557
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2019, ST 372
Aktenzeichen: 32 1