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Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä. (2)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3974 entstanden aus Vorlage: OF 1087/5 vom 04.11.2018 Betreff: Herstellen der Zugänglichkeit der Wohngebäude in der Fritz-Kissel-Siedlung für die Feuerwehr sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u. Ä. (2) Vorgang: OM 872/16 OBR 5; ST 557/17 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Fritz-Kissel-Siedlung die notwendigen Flächen für Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr zur Sicherung des Rettungsweges durch Schaffung einer neuen Parkraumordnung zu schaffen. Hierzu ist es notwendig, die Wohnungsbauträger abermals und mit dem nötigen Nachdruck aufzufordern, mit der Branddirektion in Kontakt zu treten, um die Zufahrtssituation für Rettungsfahrzeuge im Brandfall eindeutig zu kennzeichnen. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sobald diese Abstimmung erfolgt ist, eine entsprechende Grenzmarkierung anzuordnen, die dann auch die Parkordnung regelt. Im Zuge dieser Erneuerungsmaßnahmen werden insbesondere die Bedingungen für ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Menschen und Verkehrsteilnehmende mit Kinderwagen verbessert, insbesondere durch das Absenken bzw. Freihalten der Bordsteine. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 557 vom 13.03.2017 die oben genannten Maßnahmen zugesagt, geschehen ist bislang allerdings nichts dergleichen. Allerdings haben die Nassauische Heimstätte und die GWH Schilder an den Müllplätzen angebracht, die jedoch spätestens ab 19:00 Uhr wirkungslos sind, da abends der Parkdruck am höchsten ist (siehe Abb.). Das Freihalten der Bordsteinabsenkungen bzw. das Absenken der Bordsteine, falls erforderlich, hilft nicht nur der Müllabfuhr, sondern ist auch notwendig, damit ältere Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen und Menschen mit Kinderwagen oder Fahrrädern die Grundstücke verlassen können - was sehr oft nicht möglich ist, da so eng geparkt wird. Völlig unverständlich ist aber, dass die Wohnungsgesellschaften die Müllplätze als Priorität setzen, anstatt dafür zu sorgen, dass sämtliche Feuerwehrzufahrten frei gehalten werden. Nicht jede Wohnung auf den weitläufigen Grundstücken ist von der Straße her für Löscharbeiten zugänglich. Abends wird immer noch jeglicher Zugangsweg zu den Grundstücken zugeparkt. Teilweise parken Autos bereits schon in den Grünflächen der Wohnanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 872 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 557 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 372 Aktenzeichen: 32 1

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