Kommunikation Baumaßnahmen
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Antrag vom 16.11.2025, OF 219/13
Betreff: Kommunikation Baumaßnahmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Ämter, die für die Genehmigung sowie die Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum verantwortlich sind, anzuweisen, diese mit einem Vorlauf von mindestens zwei, bestenfalls vier Wochen zu kommunizieren. Diese Kommunikation soll umfassen Anschreiben an die unmittelbar und mittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner Aushänge an öffentlichen Orten Nachricht an den Ortsbeirat Aushänge an den Bushaltestellen, falls diese von den Maßnahmen betroffen sind Baustellenschilder mit Beschreibung der Maßnahme und Zeitablauf. Begründung: Ende Oktober herrschte plötzlich Verkehrschaos in Nieder-Erlenbach. Neben einer rechtzeitig angekündigten und bekannten Maßnahme der Stadtentwässerung wurde eine zweite Baustelle errichtet, die aufgrund einer Sperrung von Straßenbereichen eine weitreichende Änderung der Verkehrs- und Wegebeziehungen im Stadtteil nach sich zog. Weder betroffene Anwohnerinnen und Anwohner wurden rechtzeitig informiert, noch wusste der Ortsbeirat hier Bescheid. Da die Busse andere Routen nehmen mussten, standen ÖPNV Nutzerinnen und Nutzer unverrichteter Dinge an nicht mehr angefahrenen Haltestellen. Gleiches Spiel zeigte sich wieder als die Maßnahme beendet war und die regulären Bushaltestellen angefahren wurden, an der provisorischen Haltestelle jedoch kein Aushang zu sehen war. Leider ist es nicht das erste Mal, dass öffentliche Baumaßnahmen oder private, aber von der öffentlichen Hand genehmigten Maßnahmen im öffentlichen Raum schlecht bis gar nicht kommuniziert wurden. Dies verstärkt den Eindruck einer nicht reibungslos laufenden Verwaltung und schafft schlechterdings Politikverdrossenheit durch schwindendes Vertrauen in die staatlichen Strukturen.Beratung im Ortsbeirat: 13